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Der Autor untersucht die Frage der rechtlichen Zulässigkeit medizinisch nicht indizierter Beschneidungen männlicher Minderjähriger auf Veranlassung ihrer Eltern. Nach einem kulturhistorischen Abriss und der Betrachtung medizinischer Aspekte prüft er umfassend, ob der vom Bundesgesetzgeber als Reaktion auf das sogenannte "Kölner Beschneidungsurteil" in das BGB eingefügte Paragraph 1631d verfassungsgemäß ist. Er gelangt zu dem Ergebnis, dass Paragraph 1631d BGB in mehrfacher Hinsicht verfassungswidrig ist. Denn zum einen überwiegt angesichts der Tragweite und der Irreversibilität des Eingriffs…mehr

Produktbeschreibung
Der Autor untersucht die Frage der rechtlichen Zulässigkeit medizinisch nicht indizierter Beschneidungen männlicher Minderjähriger auf Veranlassung ihrer Eltern. Nach einem kulturhistorischen Abriss und der Betrachtung medizinischer Aspekte prüft er umfassend, ob der vom Bundesgesetzgeber als Reaktion auf das sogenannte "Kölner Beschneidungsurteil" in das BGB eingefügte Paragraph 1631d verfassungsgemäß ist. Er gelangt zu dem Ergebnis, dass Paragraph 1631d BGB in mehrfacher Hinsicht verfassungswidrig ist. Denn zum einen überwiegt angesichts der Tragweite und der Irreversibilität des Eingriffs das Grundrecht der Minderjährigen auf körperliche Unversehrtheit das elterliche Erziehungsrecht und deren Grundrecht auf Religionsfreiheit. Zum anderen liegt eine nicht gerechtfertigte Diskriminierung männlicher Minderjähriger wegen des Geschlechts vor, da der Eingriff bei ihnen zulässig sein soll, während selbst milde Formen weiblicher Beschneidung durch Paragraph 226a StGB als Verbrechen unter Strafandrohung stehen.
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Autorenporträt
Nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Mannheim und Tübingen sowie dem Referendariat in Konstanz und Istanbul legte Andreas Manok im Jahr 1990 das Zweite Juristische Staatsexamen ab. Seither ist er als Rechtsanwalt tätig. Es folgten Weiterbildungen zum Fachanwalt für Arbeitsrecht und für Medizinrecht. Von 2009 bis 2011 absolvierte er den Masterstudiengang Medizinrecht der Dresden International University. Im Anschluss hieran promovierte er am Lehrstuhl von Prof. Dr. Bernd-Rüdiger Kern an der Universität Leipzig. Andreas Manok ist Partner einer mittelständischen Kanzlei in Ravensburg. Er berät und vertritt überwiegend Ärzte und andere Leistungserbringer im Gesundheitswesen in allen berufsspezifischen Rechtsangelegenheiten.
Rezensionen
"Ich bewerte es als ein starkes und ganz vortreffliches. Manok hat gründlich recherchiert, auch in historisch-religiöser und physiologisch-medizinischer Hinsicht, er drückt sich klar, präzise und gefällig aus, seine Gedankenführung ist argumentativ, ohne Leerlauf und Schritt für Schritt geprägt von besonnener Abwägung. Besonders beeindruckt haben mich die strenge Sachlichkeit und die geduldige Fairness gegenüber dem Meinungsgegner, die seine Wiedergaben und Stellungsnahmen auszeichnen." Prof. Dr. Rolf D. Herzberg, in: JuristenZeitung, 7/2016