Die Arbeit untersucht die Strafbarkeit des partiellen Schwangerschaftsabbruchs bei Mehrlingsschwangerschaften (sog. Mehrlingsreduktion). Die Subsumtion der Mehrlingsreduktion unter die strafrechtlichen Regelungen der
218 ff. StGB begegnet rechtlichen Schwierigkeiten. Probleme stellen sich bereits auf Ebene des objektiven und subjektiven Tatbestandes. Im Mittelpunkt der Untersuchung steht die Rechtfertigungsmöglichkeit des Eingriffs. In verschiedenen Fallgestaltungen ist die medizinisch-soziale Indikation des
218a Abs. 2 StGB einschlägig. Nach Auffassung der Autorin kommt im Einzelfall auch eine Rechtfertigung über den allgemeinen rechtfertigenden Notstand gemäß
34 StGB in Betracht. Die Arbeit schließt mit Überlegungen zur Regelung der Mehrlingsreduktion de lege ferenda.
218 ff. StGB begegnet rechtlichen Schwierigkeiten. Probleme stellen sich bereits auf Ebene des objektiven und subjektiven Tatbestandes. Im Mittelpunkt der Untersuchung steht die Rechtfertigungsmöglichkeit des Eingriffs. In verschiedenen Fallgestaltungen ist die medizinisch-soziale Indikation des
218a Abs. 2 StGB einschlägig. Nach Auffassung der Autorin kommt im Einzelfall auch eine Rechtfertigung über den allgemeinen rechtfertigenden Notstand gemäß
34 StGB in Betracht. Die Arbeit schließt mit Überlegungen zur Regelung der Mehrlingsreduktion de lege ferenda.