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Zahlungen, die vor der Lieferung von Gegenständen oder der Erbringung von Dienstleistungen geleistet werden, sind entweder Abschlagszahlungen oder Anzahlungen. Der EuGH hat beide Begriffe ausgelegt und ist zu dem Schluss gekommen, dass die Mehrwertsteuer in beiden Fällen unterschiedlich behandelt werden muss. Bei grenzüberschreitenden Fernabsatzgeschäften zwischen Unternehmen und Verbrauchern haben die Verbraucher das Recht, von den Verträgen ohne Angabe von Gründen zurückzutreten. Diese Regel provoziert und beeinflusst sowohl das traditionelle Vertragsrecht als auch die Behandlung von…mehr

Produktbeschreibung
Zahlungen, die vor der Lieferung von Gegenständen oder der Erbringung von Dienstleistungen geleistet werden, sind entweder Abschlagszahlungen oder Anzahlungen. Der EuGH hat beide Begriffe ausgelegt und ist zu dem Schluss gekommen, dass die Mehrwertsteuer in beiden Fällen unterschiedlich behandelt werden muss. Bei grenzüberschreitenden Fernabsatzgeschäften zwischen Unternehmen und Verbrauchern haben die Verbraucher das Recht, von den Verträgen ohne Angabe von Gründen zurückzutreten. Diese Regel provoziert und beeinflusst sowohl das traditionelle Vertragsrecht als auch die Behandlung von Vorauszahlungen. Die Untersuchung konzentriert sich auf die Frage, ob und wie sich das Widerrufsrecht des Verbrauchers bei Fernabsatzverträgen auf die Anwendung des Begriffs der Abschlagszahlung auswirkt und ob die Vorschriften der Verbraucherschutzgesetze die mehrwertsteuerliche Behandlung der Geschäfte beeinflussen. Um ein tieferes Verständnis für die Herausforderungen bei Vorauszahlungen zu erlangen, wird ein genauerer Blick darauf geworfen, wie EuGH, Mehrwertsteuerausschuss und AG den Begriff der Vorauszahlungen insbesondere im Zusammenhang mit der Auslegung im Bereich des Fernabsatzes und der Verbraucherrechte interpretiert haben.
Autorenporträt
Linda Bengtsson, die ein Studium des allgemeinen Rechts mit Spezialisierung auf internationales Recht und einen Master-Abschluss in europäischem und internationalem Steuerrecht absolviert hat, hat als Anwältin für internationale Unternehmen gearbeitet und sich dabei auf die grenzüberschreitende Besteuerung von Unternehmen im Bereich der direkten und indirekten Steuern konzentriert.