Die Meinungsäusserungsfreiheit gemäss Art. 10 EMRK stellt einen der Grundpfeiler einer demokratischen Gesellschaft dar, eine der Grundvoraussetzungen für ihren Fortschritt und die Entfaltung eines jeden einzelnen. Diese Arbeit befasst sich mit der jüngsten Rechtsprechung der Konventionsorgane zu Art. 10 EMRK. Aspekte der Meinungsäusserungsfreiheit wie Informationsfreiheit und Freiheit künstlerischer und kommerzieller Äusserungen werden angeschnitten. Ausserdem wird das Verhältnis von Art. 10 EMRK zu den neuen Medien behandelt und anhand der Schranken der Umfang der Meinungsäusserungsfreiheit weiter konkretisiert.