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Die Arbeit beschäftigt sich mit der Darstellung und Manifestierung der Meinungsfreiheit im nationalen Verfassungsrecht Großbritanniens. Wegen der grundlegenden verfassungsrechtlichen Eigenarten erfolgt einleitend eine knappe Darstellung der historisch entwickelten Methodik und Philosophie des britischen Verfassungsrechts. Ein Schwerpunkt der Arbeit liegt darin, den Einfluß des Internationalen Rechts und insbesondere des Europarechts auf den Inhalt und die Schranken der Meinungsfreiheit in Großbritannien darzustellen. Die Arbeit beschäftigt sich weiterhin mit der Frage, inwieweit das Recht der…mehr

Produktbeschreibung
Die Arbeit beschäftigt sich mit der Darstellung und Manifestierung der Meinungsfreiheit im nationalen Verfassungsrecht Großbritanniens. Wegen der grundlegenden verfassungsrechtlichen Eigenarten erfolgt einleitend eine knappe Darstellung der historisch entwickelten Methodik und Philosophie des britischen Verfassungsrechts. Ein Schwerpunkt der Arbeit liegt darin, den Einfluß des Internationalen Rechts und insbesondere des Europarechts auf den Inhalt und die Schranken der Meinungsfreiheit in Großbritannien darzustellen. Die Arbeit beschäftigt sich weiterhin mit der Frage, inwieweit das Recht der Meinungsfreiheit in Großbritannien Schranken unterworfen ist und unter welchen rechtsstaatlichen Prinzipien das Spannungsverhältnis zwischen dem grundsätzlich geltenden Recht und dessen Beschränkung behandelt wird. Schließlich setzt sich die Arbeit mit der Frage des Einflusses des Europäischen Rechts und der Europäischen Menschenrechtskonvention auf die Schrankensystematik der Meinungsfreiheit in Großbritannien auseinander. Die Diskrepanz des kodifizierten Internationalen Rechts und dem überwiegend nicht kodifizierten Recht belebt die seit Jahrzehnten bestehende Diskussion über die Einführung einer schriftlich fixierten "Bill of Rights".
Autorenporträt
Der Autor: Alois Kölbl, Jahrgang 1960, Studium der Rechtswissenschaften an den Universitäten in Regensburg und München. Mehrfache Ausbildungsaufenthalte in Paris und Glasgow in den Jahren 1989 und 1990; Absolvierung des 2. Juristischen Staatsexamens im Jahre 1991. Seit 1991 als Rechtsanwalt in Neumarkt/Opf. tätig.