Diese Arbeit ist Bestandteil des von der deutschen Forschungsgemeinschaft unterstützten Projektes Gesetzesbegriff und Rechtsanwendung im späten Naturrecht. Die Spruchpraxis preußischer Gerichte unter dem Allgemeinen Landrecht 1790 bis 1836. Ziel der Arbeit ist es, die Frage nach dem Rechtsbegriff, insbesondere in seiner Anwendung durch die Rechtsprechung des Kammergerichts, zu untersuchen. Im Mittelpunkt steht dabei die Analyse der Rechtsprechung vor und nach Inkrafttreten des Preußischen Allgemeinen Landrechts auf der Grundlage der unveröffentlichten Entscheidungen des Kammergerichts. Der Autor zeigt den damaligen Stand der Interpretationstheorie auf und erläutert das Gesetzesbild in Preußen zur Zeit der Einführung des Allgemeinen Landrechts. Dessen Gesetzesbegriff und Richterbild dienen als Maßstäbe für die Bewertung der Entscheidungspraxis des Kammergerichts.