Mexiko hat Fortschritte bei der Schaffung eines Rechtsrahmens zum Schutz der in seiner Verfassung anerkannten und garantierten Menschenrechte gemacht, aber es ist immer noch notwendig, diskriminierende Haltungen und die kulturelle Assimilation der indigenen Bevölkerung mit der nicht-indigenen Bevölkerung abzuschaffen, um die Verschlechterung und das Verschwinden des kulturellen Reichtums zu verhindern, den die indigenen Völker, die das mexikanische Territorium bewohnen, darstellen. Es ist notwendig, dass der Staat nicht nur die Bestimmungen zum Schutz der Menschenrechte auf Kultur und Selbstbestimmung der Völker in den Verfassungsrang erhebt, sondern auch den Multikulturalismus als transversale Achse innerhalb seiner staatlichen Organisation einführt, um den Schutz des mexikanischen Kulturerbes und damit des kulturellen Erbes der Menschheit zu verstärken.