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Der im Jahre 2012 erschienene erste Band befasste sich mit der Grundsatzanalyse, den Vorbemerkungen zur gesamten Mietrechtsgesetzgebung sowie den Erläuterungen zu den Bestimmungen Art. 253 bis 255 OR. In der Folge widmet sich die vorliegende Kommentierung der Fortsetzung, somit den Erläuterungen der Bestimmungen Art. 256 bis und mit 259i OR. Inhaltlich befassen sich 23 Artikel und deren Aufgliederung in 51 gesetzgeberischen Anordnungen (Absätze, Ziffern und Litera) mit den Pflichten des Vermieters sowie des Mieters, sodann ebenfalls mit der Nichterfüllung und der mangelhaften Erfüllung des…mehr

Produktbeschreibung
Der im Jahre 2012 erschienene erste Band befasste sich mit der Grundsatzanalyse, den Vorbemerkungen zur gesamten Mietrechtsgesetzgebung sowie den Erläuterungen zu den Bestimmungen Art. 253 bis 255 OR. In der Folge widmet sich die vorliegende Kommentierung der Fortsetzung, somit den Erläuterungen der Bestimmungen Art. 256 bis und mit 259i OR. Inhaltlich befassen sich 23 Artikel und deren Aufgliederung in 51 gesetzgeberischen Anordnungen (Absätze, Ziffern und Litera) mit den Pflichten des Vermieters sowie des Mieters, sodann ebenfalls mit der Nichterfüllung und der mangelhaften Erfüllung des Vertrags bei Übergabe der Sache. Die sachbezogene Komplettierung erfolgt schliesslich durch die Erläuterung der Bestimmungen über die Mängel während der Mietdauer. Auch dieser Kommentarband enthält die üblichen Verzeichnisse.
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Autorenporträt
Prof. Dr. iur. Dr. phil. Hans Giger ist emeritierter Professor für Schweizerisches Zivilgesetzbuch und Obligationenrecht, inklusive Rechtsvergleichung an der Universität Zürich sowie Gastprofessor an der Universität Fribourg i. Ü. Er publiziert zu Problemen des Privat- und Wirtschaftsrechts, der Rechtsvergleichung, Rechtspolitik, der Privatrechtsphilosophie und den soziologischen und psychologischen Phänomenen des Rechts. Als Gründungspartner eines renommierten Zürcher Advokaturbüros ist Prof. Giger eng mit der Praxis verbunden.