Meine lieben Freunde, ich präsentiere Ihnen das Ergebnis einer Reihe von Recherchen, die ich rund um die Befugnisse des Chefs der Exekutive in militärischen Angelegenheiten durchgeführt habe. Bei ihrer Erstellung habe ich mich vor allem auf die Verfassungsgeschichte Frankreichs und der Vereinigten Staaten von Amerika bezogen. Ich habe auch einen besonderen Blick auf die Verfassungsordnung Großbritanniens geworfen, aufgrund der gegenseitigen Treue, die seit jeher zwischen diesen Nationen bestand.Diese Arbeit ist bei weitem nicht perfekt. Ich wollte mit dieser Arbeit einen Beitrag zur Förderung dieses unter den Juristen meines Landes wenig bekannten Zweigs des öffentlichen Rechts leisten: des vergleichenden Verfassungsrechts.Viel Spaß beim Lesen!