Die letzten Bundestagswahlen 2017 und 2021 haben gezeigt, dass die traditionelle Regierungsform der Bundesrepublik, bei der zwei Parteien eine Mehrheitsregierung stellen, nicht in Stein gemeißelt ist. Wie teilweise bereits auf Landesebene geschehen, scheint die Minderheitsregierung durchaus eine denkbare Alternative zu sein. Die Arbeit verfolgt das Ziel, die verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen diesbezüglich zu erarbeiten. Dabei wird nicht nur beleuchtet, wie eine Minderheitsregierung gebildet wird und inwiefern sie im Amt verbleiben kann, obwohl sie eine Parlamentsmehrheit gegen sich hat. Es wird ebenfalls dargestellt, welche rechtlichen Handlungsmöglichkeiten und Freiheiten eine Minderheitsregierung in sämtlichen Bereichen staatlicher Tätigkeit (Gesetzgebung, Verordnungsgebung, Bundesverwaltung, Justiz, Bundeshaushalt, Außen-, Verteidigungs- und EU-Politik) hat. Andererseits wird untersucht, welche Grenzen sich für das Parlament beim Einfluss auf die Regierung ergeben und an welchen Stellen sich daher eine notwendige Kooperation der Staatsgewalten ergibt. Dabei wird der Ansatz einer stringenten Aufgaben- und Kompetenzverteilung zwischen den staatlichen Gewalten verfolgt.