Im Dezember 2000 beschloß der Ministerrat in Nizza die Einführung der Europäischen Aktiengesellschaft nach über 40 Jahren Diskussion. Der Grund hierfür ist die Problematik der Mitbestimmung der Arbeitnehmer. Lange Zeit war es unmöglich, einen gemeinsamen Nenner zu finden. Von einer ursprünglichen vorgeschlagenen einheitlichen Lösung gelangte man daher zu einer komplexen Kompromißlösung. Diese ist in einer die Verordnung ergänzende Richtlinie über die Beteiligung der Arbeitnehmer enthalten. Beide Vorschläge sollen drei Jahre nach ihrer Verabschiedung in Kraft treten.
Gegenstand der Arbeit ist die ausführliche Nachzeichnung, Analyse und Bewertung der Entstehungsgeschichte der Europäischen Aktiengesellschaft. Hierbei liegt der Schwerpunkt auf der Mitbestimmung, behandelt werden aber auch verwandte Regelungsbereiche (EBR-RiLi, Verschmelzungs-RiLi etc.). Nach dem Inkrafttreten wird zukünftig für Großunternehmen die Möglichkeit bestehen, sich dieser neuen Rechtsform zu bedienen. Schon jetzt gilt es für sie, aber auch für die sie beratenden Wirtschaftskanzleien, Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften, sich mit dem Regelungswerk vertraut zu machen.
Gegenstand der Arbeit ist die ausführliche Nachzeichnung, Analyse und Bewertung der Entstehungsgeschichte der Europäischen Aktiengesellschaft. Hierbei liegt der Schwerpunkt auf der Mitbestimmung, behandelt werden aber auch verwandte Regelungsbereiche (EBR-RiLi, Verschmelzungs-RiLi etc.). Nach dem Inkrafttreten wird zukünftig für Großunternehmen die Möglichkeit bestehen, sich dieser neuen Rechtsform zu bedienen. Schon jetzt gilt es für sie, aber auch für die sie beratenden Wirtschaftskanzleien, Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften, sich mit dem Regelungswerk vertraut zu machen.