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Die Arbeit analysiert, wie die (Parteien-)Demokratie im Vereinigten Königreich - als ein Staat ohne Verfassungsurkunde - funktioniert. So agieren die britischen Parteien in einem bemerkenswerten Rechtsrahmen zwischen Innovationsoffenheit und Traditionsbewusstsein: Während sich das noch junge Parteiengesetz - der Political Parties, Elections and Referendums Act 2000 - nur implizit zur Organisation der Parteien äußert, wird das hergebrachte Common Law-Prinzip der Vereinigungsfreiheit - das per se sogar undemokratisch verfasste Parteien zulässt - heute durch europäisch indizierte…mehr

Produktbeschreibung
Die Arbeit analysiert, wie die (Parteien-)Demokratie im Vereinigten Königreich - als ein Staat ohne Verfassungsurkunde - funktioniert. So agieren die britischen Parteien in einem bemerkenswerten Rechtsrahmen zwischen Innovationsoffenheit und Traditionsbewusstsein: Während sich das noch junge Parteiengesetz - der Political Parties, Elections and Referendums Act 2000 - nur implizit zur Organisation der Parteien äußert, wird das hergebrachte Common Law-Prinzip der Vereinigungsfreiheit - das per se sogar undemokratisch verfasste Parteien zulässt - heute durch europäisch indizierte Antidiskriminierungsgesetze eingeschränkt. Zudem sind jene Parteien, die sich als Unternehmen nach dem Companies Act 2006 organisieren, zu einer gesellschaftsrechtlichen innerparteilichen shareholder democracy verpflichtet. Die abschließende Betrachtung der jüngst durchgeführten basisdemokratischen Parteiführerwahlen (insb. der Labour Party) zeigt die mit alledem verbundenen Herausforderungen im Lichte der britischen Traditionen und (Rechts-)Kultur auf.

Die Arbeit wurde ausgezeichnet mit dem Pelkhovenpreis 2022 der K.D.St.V. Aenania im CV zu München und des Professor Linhardt Studenten-, Heim- und Unterstützungsvereins e.V.
Autorenporträt
Johannes M. Jäger, nach Wehrdienst mit Reserveoffizierausbildung Jurastudium in Bonn, Lausanne und Würzburg. Erste Juristische Prüfung und »Europajurist« 2014 in Würzburg. Promotionsstudium in Würzburg und in Exeter, Promotion zum Doktor beider Rechte 2021; Referendariat u.a. in der öffentlich-rechtlichen Abteilung einer internationalen Wirtschaftskanzlei in Frankfurt und Berlin, beim wiss. Dienst des U.S. Kongresses in Washington D.C. sowie bei der hessischen Staatskanzlei in Wiesbaden. Seit 2020 Rechtsanwalt in Frankfurt; Schwerpunkt der Anwalts- und Forschungstätigkeiten im deutschen, europäischen und internationalen Öffentlichen Recht.