Die Gleichbehandlung von Mann und Frau ist seit langem ein vieldiskutiertes Thema. Mit der Rechtsprechung zur sogenannten "mittelbaren Diskriminierung" trat ein neuer und vor allem für die Teilzeitarbeit relevanter Gedanke hinzu, der schon nach kurzer Zeit breite Zustimmung fand und sich als "neue Rechtsfigur" etablierte. Mit dieser Untersuchung wird zunächst anhand einer systematischen Gegenüberstellung die Unvereinbarkeit der Rechtsprechung zur "mittelbaren Diskriminierung" mit den Grundprinzipien von Gleichheit und Gerechtigkeit sowie den daraus abgeleiteten Grundsätzen zur Gleichbehandlung nachgewiesen. Ferner wird dargelegt, warum die "mittelbare Diskriminierung" auch nicht als Ergebnis zulässiger Rechtsfortbildung Geltung beanspruchen kann. Die Arbeit schließt mit einem Lösungsvorschlag unter Berücksichtigung der sozialpolitischen Aspekte der "mittelbaren Diskriminierung".