Das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) verortet die Verantwortung für eine personen- und verhaltensbezogene Störung beim Arbeitnehmer. In der praktischen Anwendung kommt es jedoch vor, dass beide Arbeitsvertragsparteien zur Entstehung der Störung beigetragen haben. Die Arbeit untersucht, inwieweit der Arbeitnehmer, insbesondere bei der betriebsbedingten Kündigung, das Risiko für fremdes Fehlverhalten trägt, und welche Konsequenzen die arbeitgeberseitige Mitverantwortung für die Ausübung des Kündigungsrechts hat. Die Mitverantwortung des Arbeitgebers führt nicht automatisch zu einem Ausschluss des Kündigungsrechts. Die Mitverantwortung kann dazu führen, dass sich die Rechtsausübung erschwert, da der der in der Interessenabwägung zugrunde zu legende Maßstab zu modifizieren ist.
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»Insgesamt handelt es sich bei der vorliegenden Arbeit um eine hervorragende Monografie, die über das übliche wissenschaftliche Niveau von Dissertationen hinausgeht und durch die Übertragung zivilrechtlicher Überlegungen auf das Arbeitsrecht neue Erkenntnisse für den Kündigungsschutz liefert. Der Autorin ist es gelungen, eine Grundsatzfrage aus einem neuen Blickwinkel zu betrachten und aus der Analyse der Rsp allgemeine Grundsätze herauszuarbeiten. Trotz erheblicher Unterschiede in der Bedeutung der Kündigungsgründe in Deutschland und Österreich sind die Überlegungen der Autorin zum deutschen Recht auch für die Beurteilung des österreichischen Kündigungsschutzrechts relevant.« Erika Kovacs, in: Das Recht der Arbeit, 6/2024