Wer als Testamentsvollstrecker nachlassgegenständliche GmbH-Geschäftsanteile verwaltet, kann grundsätzlich auch im Zuge dessen an Gesellschafterbeschlüssen mitwirken. Dann aber besteht mitunter die Gefahr, dass er die Grenze seiner Verfügungsbefugnis, welche § 2205 Satz 3 BGB zieht, überschreitet. In dieser Arbeit werden die Voraussetzungen untersucht, unter denen dies der Fall ist, sowie die daraus resultierenden Rechtsfolgen. Beleuchtet werden zudem die Mitwirkungen an bestimmten Gesellschafterbeschlüssen wie zum Beispiel im Falle der Veräußerung des gesamten Gesellschaftsvermögens, der…mehr
Wer als Testamentsvollstrecker nachlassgegenständliche GmbH-Geschäftsanteile verwaltet, kann grundsätzlich auch im Zuge dessen an Gesellschafterbeschlüssen mitwirken. Dann aber besteht mitunter die Gefahr, dass er die Grenze seiner Verfügungsbefugnis, welche § 2205 Satz 3 BGB zieht, überschreitet. In dieser Arbeit werden die Voraussetzungen untersucht, unter denen dies der Fall ist, sowie die daraus resultierenden Rechtsfolgen. Beleuchtet werden zudem die Mitwirkungen an bestimmten Gesellschafterbeschlüssen wie zum Beispiel im Falle der Veräußerung des gesamten Gesellschaftsvermögens, der Einziehung, der Satzungsänderung oder dem Abschluss eines Unternehmensvertrages. Schließlich soll der geneigte Leser erfahren, durch wen, wie und wann ein durch § 2205 Satz 3 BGB evozierter Beschlussmangel prozessual geltend gemacht werden kann.
Hendrik Greinert studierte Rechtswissenschaften an der Universität Osnabrück und legte beide juristischen Staatsexamina ab. Er ist als Rechtsanwalt mit Schwerpunkten im Handels- und Gesellschaftsrecht für eine Hamburger Sozietät tätig. Parallel dazu promovierte er an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg.
Inhaltsangabe
Inhaltsübersicht - Vorwort - Abkürzungsverzeichnis - Einleitung - Kapitel 1. Grundlagen - Kapitel 2. Die Voraussetzungen und Rechtsfolgen des 2205 Satz 3 BGB - Kapitel 3. Unentgeltliche Verfügungen durch Mitwirkung an GmbH- Gesellschafterbeschlüssen - Kapitel 4. Aus 2205 Satz 3 BGB resultierende Beschlussmängel und ihre prozessuale - Geltendmachung - Kapitel 5. Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse in Thesen - Literaturverzeichnis