Gegenstand der Arbeit ist die Untersuchung von Benutzungsrechten in Nachlassverfahren an den standesamtlich geführten Personenstandsbüchern. Nach der Person des Antragstellers differenziert wird im Einzelnen dargestellt, ob und inwieweit ein Anspruch des konkreten Antragstellers auf Benutzung der Personenstandsbücher besteht. Neben Angehörigen, Erben, Behörden, Gerichten, Nachlasspflegern und Testamentsvollstreckern etc. beschäftigt sich ein Großteil der Arbeit mit der Überprüfung, ob und inwieweit Genealogen, so genannte gewerbliche Erbenermittler benutzungsberechtigt sind.
Gegenstand der Arbeit ist die Untersuchung von Benutzungsrechten in Nachlassverfahren an den standesamtlich geführten Personenstandsbüchern. Nach der Person des Antragstellers differenziert wird im Einzelnen dargestellt, ob und inwieweit ein Anspruch des konkreten Antragstellers auf Benutzung der Personenstandsbücher besteht. Neben Angehörigen, Erben, Behörden, Gerichten, Nachlasspflegern und Testamentsvollstreckern etc. beschäftigt sich ein Großteil der Arbeit mit der Überprüfung, ob und inwieweit Genealogen, so genannte gewerbliche Erbenermittler benutzungsberechtigt sind.
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Autorenporträt
Der Autor: Oliver Hilsbos studierte Rechtswissenschaften an der Universität Mainz. Nach dem juristischen Vorbereitungsdienst begann er seine berufliche Tätigkeit als Notarassessor im Bezirk des OLG Koblenz. Seit 2004 ist er Notar mit dem Amtssitz in Koblenz.
Inhaltsangabe
Aus dem Inhalt: Die Mitwirkungspflichten von Personenstandsbehörden gem. 61 PStG - Die Benutzungsberechtigten der Personenstandsbücher - Benutzungsrechte gewerblicher Erbenermittler aus eigenen Rechten - Abgeleitete Benutzungsrechte gewerblicher Erbenermittler - Auskünfte aus der Testamentskartei.
Aus dem Inhalt: Die Mitwirkungspflichten von Personenstandsbehörden gem. 61 PStG - Die Benutzungsberechtigten der Personenstandsbücher - Benutzungsrechte gewerblicher Erbenermittler aus eigenen Rechten - Abgeleitete Benutzungsrechte gewerblicher Erbenermittler - Auskünfte aus der Testamentskartei.
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