Bachelorarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Politik - Politisches System Deutschlands, Note: 2,5, Universität Potsdam, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Länder sind seit jeher bemüht, ihren Einfluss auf die Politik des Bundes zu erhalten. Diese Form des Machterhalts beziehungsweise der Machtstärkung gilt auch und in besonderer Weise für Fragen der Beteiligung an der Europapolitik des Bundes.Im Mittelpunkt dieser Arbeit stehen deshalb die Kompetenzen der Bundesländer im Rahmen der Europapolitik der Bundesrepublik im Zeitraum zwischen den innerdeutschen Verhandlungen zum Vertrag von Maastricht in den Jahren 1992/93 und den Verhandlungen zwischen Bund und Ländern zur Föderalismusreform I. In beiden Verhandlungsprozessen standen die Mitwirkungs- und Beteiligungsrechte der Länder an der Europapolitik der Bundesrepublik im Fokus.Analyseleitend für die vorliegende Untersuchung ist die Frage, inwieweit die verschiedenen Modifikationen des Art. 23 GG seit 1992 für die Bundesländer tatsächlich zu einer Erweiterung der Mitbestimmungsrechte an der Europapolitik der Bundesrepublik beigetragen haben. Dabei wird von der These ausgegangen, dass es sich bei dem Einfluss, den die Bundesländer auf die Europapolitik der Bundesrepublik seit 1992 gewonnen haben, nicht um einen beständigen Zuwachs handelt. Vielmehr handelt es sich um ein beständiges Auf und Ab der Möglichkeiten der Einflussnahme, Kompetenzen und Rechte. So kam es im Zuge der Föderalismusreform I zu Vereinbarungen zwischen Bund und Ländern, die mit Blick auf die Mitbestimmungsrechte der Länder zumindest ambivalent zu bewerten sind.
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