Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Politik - Internationale Politik - Thema: Europäische Union, einseitig bedruckt, Note: 1,3, Freie Universität Berlin, 7 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: 1.Einleitung
Die Europäische Union als rechtliche, politische und wirtschaftliche Instanz ist eine einzigartige Institution in dem globalen Politikgeflecht. Es ähnelt in seinen Merkmalen zwar einer regulären internationalen Organisation, wie zum Beispiel den Vereinten Nationen, da sie sich auf völkerrechtlichen Verträgen gründet, gemeinsame Zielsetzungen beschreibt und über handlungs- und beschlussfähige Organe verfügt, in denen Mitgliedstaaten sich regelmäßig zusammenfinden und arbeiten. Das Ausmaß der supranationalen Entscheidungen und Beschlüsse geht jedoch weit über das übliche Maß hinaus. In einem schrittweisen Integrations- und Verknüpfungsprozess ist aus der ursprünglich reinen Wirtschaftsgemeinschaft ein komplexes System von rechtlichen, politischen und ökonomischen Interdependenzen entstanden, das zunehmend auf gemeinschaftliches Handeln der heutzutage 27 Mitgliedstaaten setzt. Durch den fortlaufenden Prozess der Europäisierung werden weitreichende Kompetenzen der nationalen Parlamente an die supranationalen Organe, wie dem Europäischen Parlament (kurz EP) oder dem Europäischen Rat, abgegeben. Hoheitliche Aufgaben werden in vielen Bereichen nicht mehr vom nationalen Parlament wahrgenommen, sondern von den besagten EU-Organen durch Vorlagen und Rahmengesetzgebung vorgegeben. Durch den nur zögerlich fortschreitenden Demokratisierungsprozess der Union und Rechtsprechungen verfassungsstaatlicher Gerichte, wie dem Deutschen Bundesverfassungsgericht, ist die Anforderung an die Europäische Union gewachsen, die nationstaatlichen Parlamente in Rechtsetzungsverfahren miteinzubeziehen. Die Frage, die sich dabei aufwirft, ist, mit welchem Instrument und in welchem Ausmaß diese Rückkoppelung an die Parlamente erfolgen soll.
Die Hausarbeit wird sich im folgenden damit beschäftigen, wie die Verträge der Europäischen Gemeinschaft und Union in den letzten 50 Jahren seit der Unterzeichnung der Römischen Verträge zur Übertragung hoheitlicher Kompetenzen von nationaler auf EU-Ebene geführt haben. Zudem soll dargestellt werden, wie sich der Deutsche Bundestag an der Ausgestaltung europäischer Politik beteiligt, welche Möglichkeiten sich ihm und anderen nationalen Parlamenten vor allem durch den Vertrag von Amsterdam eröffnet haben und ob er tatsächlich Einfluss auf Rechtsetzung primärer und sekundärer Art ausüben kann.
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Die Europäische Union als rechtliche, politische und wirtschaftliche Instanz ist eine einzigartige Institution in dem globalen Politikgeflecht. Es ähnelt in seinen Merkmalen zwar einer regulären internationalen Organisation, wie zum Beispiel den Vereinten Nationen, da sie sich auf völkerrechtlichen Verträgen gründet, gemeinsame Zielsetzungen beschreibt und über handlungs- und beschlussfähige Organe verfügt, in denen Mitgliedstaaten sich regelmäßig zusammenfinden und arbeiten. Das Ausmaß der supranationalen Entscheidungen und Beschlüsse geht jedoch weit über das übliche Maß hinaus. In einem schrittweisen Integrations- und Verknüpfungsprozess ist aus der ursprünglich reinen Wirtschaftsgemeinschaft ein komplexes System von rechtlichen, politischen und ökonomischen Interdependenzen entstanden, das zunehmend auf gemeinschaftliches Handeln der heutzutage 27 Mitgliedstaaten setzt. Durch den fortlaufenden Prozess der Europäisierung werden weitreichende Kompetenzen der nationalen Parlamente an die supranationalen Organe, wie dem Europäischen Parlament (kurz EP) oder dem Europäischen Rat, abgegeben. Hoheitliche Aufgaben werden in vielen Bereichen nicht mehr vom nationalen Parlament wahrgenommen, sondern von den besagten EU-Organen durch Vorlagen und Rahmengesetzgebung vorgegeben. Durch den nur zögerlich fortschreitenden Demokratisierungsprozess der Union und Rechtsprechungen verfassungsstaatlicher Gerichte, wie dem Deutschen Bundesverfassungsgericht, ist die Anforderung an die Europäische Union gewachsen, die nationstaatlichen Parlamente in Rechtsetzungsverfahren miteinzubeziehen. Die Frage, die sich dabei aufwirft, ist, mit welchem Instrument und in welchem Ausmaß diese Rückkoppelung an die Parlamente erfolgen soll.
Die Hausarbeit wird sich im folgenden damit beschäftigen, wie die Verträge der Europäischen Gemeinschaft und Union in den letzten 50 Jahren seit der Unterzeichnung der Römischen Verträge zur Übertragung hoheitlicher Kompetenzen von nationaler auf EU-Ebene geführt haben. Zudem soll dargestellt werden, wie sich der Deutsche Bundestag an der Ausgestaltung europäischer Politik beteiligt, welche Möglichkeiten sich ihm und anderen nationalen Parlamenten vor allem durch den Vertrag von Amsterdam eröffnet haben und ob er tatsächlich Einfluss auf Rechtsetzung primärer und sekundärer Art ausüben kann.
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