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Im Gegensatz zum deutschen Recht kennen mehrere ausländische Rechtsordnungen spezielle Kreditsicherungsinstrumente, durch die die Aktiva eines Unternehmens als Ganzes sowie dessen immaterielle Vermögenswerte einheitlich belastet werden können. Thomas Grädler untersucht am Beispiel der englischen floating charge, ob ein derartiges Sicherungsrecht einer globalen Unternehmensbelastung auch für das deutsche Recht sinnvoll wäre. Detailliert arbeitet er die Voraussetzungen und Rahmenbedingungen für die denkbare legislatorische Einführung eines solchen Kreditsicherungsrechts heraus. Mithilfe der…mehr

Produktbeschreibung
Im Gegensatz zum deutschen Recht kennen mehrere ausländische Rechtsordnungen spezielle Kreditsicherungsinstrumente, durch die die Aktiva eines Unternehmens als Ganzes sowie dessen immaterielle Vermögenswerte einheitlich belastet werden können. Thomas Grädler untersucht am Beispiel der englischen floating charge, ob ein derartiges Sicherungsrecht einer globalen Unternehmensbelastung auch für das deutsche Recht sinnvoll wäre. Detailliert arbeitet er die Voraussetzungen und Rahmenbedingungen für die denkbare legislatorische Einführung eines solchen Kreditsicherungsrechts heraus. Mithilfe der Skizzierung des theoretischen Rahmens wird die Rechtsnatur der Unternehmensbelastung ebenso behandelt wie die Bestellungsvoraussetzungen der Sicherheit, die genaue Definition des Sicherungsgegenstandes und der Umfang der Belastungswirkung. Überlegungen zu den Rechtswirkungen der Belastung, den Wirkungen in der Unternehmensinsolvenz und die Frage der Verwertungsmöglichkeit der Sicherheit schliessen die Untersuchung ab.
Autorenporträt
Geboren 1983; Studium der Betriebswirtschaftslehre an der FernUniversität Hagen (Dipl.-Kfm.) (Dipl.-Kfm.); Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Bayreuth; Postgraduiertenstudium im International Commercial Law an der University of Birmingham/UK (LL.M.); seit 2009 Wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität Bayreuth; 2012 Promotion (Dr. iur.); seit 2011 Rechtsreferendar im OLG-Bezirk Bamberg.