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Wann kann ein Ausländer, der im Ausland eine Straftat begangen hat, in Deutschland dafür bestraft werden? Durch den starken Anstieg der Flüchtlingszahlen und die zunehmende grenzüberschreitende Kriminalität ist diese Frage aktueller denn je. Die Möglichkeiten der Durchführung eines Strafverfahrens für einen anderen Staat durch die deutsche Justiz im Rahmen der stellvertretenden Strafrechtspflege (§ 7 Abs. 2 StGB) werden bisher weitestgehend verkannt, wie Katharina Margarete Heine insbesondere am Beispiel der Juwelenräuber der ¿Pink Panther¿ deutlich veranschaulicht. Dabei eröffnet die…mehr

Produktbeschreibung
Wann kann ein Ausländer, der im Ausland eine Straftat begangen hat, in Deutschland dafür bestraft werden? Durch den starken Anstieg der Flüchtlingszahlen und die zunehmende grenzüberschreitende Kriminalität ist diese Frage aktueller denn je. Die Möglichkeiten der Durchführung eines Strafverfahrens für einen anderen Staat durch die deutsche Justiz im Rahmen der stellvertretenden Strafrechtspflege (§ 7 Abs. 2 StGB) werden bisher weitestgehend verkannt, wie Katharina Margarete Heine insbesondere am Beispiel der Juwelenräuber der ¿Pink Panther¿ deutlich veranschaulicht. Dabei eröffnet die stellvertretende Strafverfolgung sowohl eine rechtshilferechtliche Alternative zur Auslieferung der Täter als auch zur Beilegung von Jurisdiktionskonflikten. Dieses nicht ausgeschöpfte Potential wird in der vorliegenden Untersuchung ausgeleuchtet. Abgerundet wird die Arbeit durch einen wohlbegründeten Reformvorschlag für § 7 StGB, der die mit der Europäisierung der Strafverfolgung verbundenen Herausforderungen berücksichtigt.
Autorenporträt
Nach dem Abitur am Werner-Heisenberg-Gymnasium in Leverkusen studierte Katharina Margarete Heine Rechtswissenschaften in Bielefeld, Paris und Bonn. Während des Studiums war sie unter anderem über drei Jahre als studentische und später als wissenschaftliche Hilfskraft am Lehrstuhl für Strafrecht von Prof. Paeffgen tätig. Als Studienschwerpunkt wählte sie Rechtsvergleichung, europäische und internationale Rechtsvereinheitlichung, Internationales Privatrecht und Recht des grenzüberschreitenden Handelsverkehrs. Für die Universität Bonn nahm sie am Willem C. Vis International Commercial Arbitration Moot teil und übernahm während der Promotionsphase die inhaltliche und organisatorische Betreuung der Bonner Vis Moot Teams. Die von ihr geleiteten Teams gewannen in Wien und Hongkong etliche Preise, u.a. den dritten Preis für den besten Beklagtenschriftsatz und Auszeichnungen als beste Einzelsprecher. In dieser Zeit war sie als wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Internationales Privatrecht von Prof. Wulf-Henning Roth angestellt.