Mit dem Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen hat der deutsche Gesetzgeber unter anderem altgediente Gläubigerschutztatbestände wie die Insolvenzverschleppungshaftung, die Zahlungsverbote sowie das Kapitalersatzrecht grundlegend reformiert. Ziel der Reform war eine Anhebung des Gläubigerschutzniveaus im Allgemeinen sowie eine Ausdehnung der vorgenannten Gläubigerschutztatbestände auf sogenannte Scheinauslandsgesellschaften. Die Arbeit geht der Frage nach, inwieweit der Reformgesetzgeber die selbst gesteckten Ziele - insbesondere unter Berücksichtigung der bestehenden europarechtlichen Vorgaben - erreicht hat.