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Seit die Societas Europaea (SE) die Möglichkeit dazu eröffnet hat, optieren Unternehmen auch in Deutschland für das monistische System, wenn keine paritätische Mitbestimmung im Verwaltungsrat droht. Die Arbeit überprüft den mitbestimmten Verwaltungsrat und hält es - gemessen am Eigentumsschutz der EU - für unzulässig, wenn die Mitwirkung von Arbeitnehmern an der Vorbereitung von Leitungsentscheidungen einschränkungslos und die Durchsetzung der Anteilseignervertreter nicht effektiv erfolgen: Die Mehrheit der Anteilseignervertreter muss bei Leitungsentscheidungen immer den Ausschlag geben und…mehr

Produktbeschreibung
Seit die Societas Europaea (SE) die Möglichkeit dazu eröffnet hat, optieren Unternehmen auch in Deutschland für das monistische System, wenn keine paritätische Mitbestimmung im Verwaltungsrat droht. Die Arbeit überprüft den mitbestimmten Verwaltungsrat und hält es - gemessen am Eigentumsschutz der EU - für unzulässig, wenn die Mitwirkung von Arbeitnehmern an der Vorbereitung von Leitungsentscheidungen einschränkungslos und die Durchsetzung der Anteilseignervertreter nicht effektiv erfolgen: Die Mehrheit der Anteilseignervertreter muss bei Leitungsentscheidungen immer den Ausschlag geben und ist bei Leitungsfragen, die sonst alleine vom Vorstand vorbereitet und entschieden werden, in vorbereitende Ausschüsse zu verlagern, die nicht mit Arbeitnehmern besetzt sind.
Autorenporträt
Johannes Gruber, geboren 1975, studierte Rechtswissenschaften und Philosophie in Tübingen, Madrid und Heidelberg. Er war von 1997 bis 2004 Stipendiat der Friedrich-Naumann Stiftung und ist seit 2004 als Rechtsanwalt tätig, zunächst in einer internationalen Wirtschaftskanzlei in Düsseldorf und seit 2006 in München.