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Gegenstand der Arbeit ist die Darstellung der Strukturen des österreichischen und deutschen Verbandsrechts in ihrer Einbettung in die FIFA und UEFA sowie der jeweiligen nationalen Verbandsregelungen bzgl. der Einsatzbeschränkungen von nichtheimischen Spielern und Zahlungspflichten bei Spielertransfers auf der Grundlage der Bosman-Entscheidung. Wie gezeigt werden wird, können auch scheinbar rein nationale Vorschriften in Konflikt mit dem Gemeinschaftsrecht geraten und daher gegebenenfalls auf grenzüberschreitende Sachverhalte nicht angewendet werden. Es wird dabei hauptsächlich dem Berufssport…mehr

Produktbeschreibung
Gegenstand der Arbeit ist die Darstellung der Strukturen des österreichischen und deutschen Verbandsrechts in ihrer Einbettung in die FIFA und UEFA sowie der jeweiligen nationalen Verbandsregelungen bzgl. der Einsatzbeschränkungen von nichtheimischen Spielern und Zahlungspflichten bei Spielertransfers auf der Grundlage der Bosman-Entscheidung. Wie gezeigt werden wird, können auch scheinbar rein nationale Vorschriften in Konflikt mit dem Gemeinschaftsrecht geraten und daher gegebenenfalls auf grenzüberschreitende Sachverhalte nicht angewendet werden. Es wird dabei hauptsächlich dem Berufssport Bedeutung geschenkt, da v. a. dieser mit den Verbürgungen des Gemeinschaftsrechts in Einklang stehen muss. Hierbei sollen in einem ersten Schritt die Verbandsstrukturen in Österreich und Deutschland sowie die einschlägigen Verbandsvorschriften bis zur Bosman-Entscheidung dargestellt werden. Anschließend erfolgt eine Auseinandersetzung mit den Aussagen der Entscheidung und den Auswirkungen auf die beiden nationalen Verbände. Der Hauptteil der Arbeit ist der Frage gewidmet, ob die gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben des EuGH in der Zwischenzeit im österreichischen und deutschen Verbandsrecht ordnungsgemäß umgesetzt worden sind als auch die Auseinandersetzung mit noch ungeklärten Fragen.
Autorenporträt
Der Autor: Christian Quirling, Jahrgang 1973, studierte Rechtswissenschaften an der Universität München, wo er in den Jahren 1998 und 2000 seine Staatsexamina ablegte. Seither arbeitet er als Rechtsanwalt im Bereich des Sportrechts und betreut dabei Fußballvereine, Trainer und Spieler. Im Jahr 2005 erfolgte seine Promotion an der Universität Innsbruck.