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Nach einem langen »Dornröschenschlaf« ist in den vergangenen Jahren die Vorschrift des § 52 Aktiengesetz zu neuem Leben erwacht. Zuvor war in der Literatur darauf hingewiesen worden, daß die gesetzlichen Vorgaben zur Nachgründung in der Praxis kaum beachtet würden. Im Fall der Aufdeckung zieht dies jedoch gravierende Rechtsfolgen nach sich.
Martin T. Schwab behandelt umfassend das Institut der Nachgründung und berücksichtigt dabei insbesondere Gestaltungsmöglichkeiten in der Praxis sowie die Rechtslage im europäischen Gesellschaftsrecht und in anderen europäischen Staaten. Ein besonderes
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Produktbeschreibung
Nach einem langen »Dornröschenschlaf« ist in den vergangenen Jahren die Vorschrift des § 52 Aktiengesetz zu neuem Leben erwacht. Zuvor war in der Literatur darauf hingewiesen worden, daß die gesetzlichen Vorgaben zur Nachgründung in der Praxis kaum beachtet würden. Im Fall der Aufdeckung zieht dies jedoch gravierende Rechtsfolgen nach sich.

Martin T. Schwab behandelt umfassend das Institut der Nachgründung und berücksichtigt dabei insbesondere Gestaltungsmöglichkeiten in der Praxis sowie die Rechtslage im europäischen Gesellschaftsrecht und in anderen europäischen Staaten. Ein besonderes Augenmerk liegt auf der Abgrenzung zur verdeckten Sacheinlage einerseits und auf der Heilung verdeckter Sacheinlagevereinbarungen durch § 52 Aktiengesetz andererseits. Der Autor behandelt ausführlich das Verfahren der Nachgründung. Die Darstellung umfaßt das bisherige Recht sowie die Neufassung des § 52 Aktiengesetz durch das Namensaktiengesetz (NaStraG). Außerdem sind die Vorschläge der Regierungskommission Corporate Governance berücksichtigt.
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