Studienarbeit aus dem Jahr 2020 im Fachbereich Politik - Internationale Politik - Thema: Internationale Entwicklungen, Note: 1, Universität Wien (Development Studies), Veranstaltung: Development Architecture, Sprache: Deutsch, Abstract: Der Aktionsplan der Vereinten Nationen verschreibt sich mit seinen 17 nachhaltigen Entwicklungs-zielen (SDGs) einer besseren und nachhaltigeren Zukunft für alle. Im Zentrum seiner Verpflichtungen steht dabei das Mantra, dass niemand bei den Entwicklungsbestrebungen zurückgelassen werden soll. Der Gedanke der sozialen Gerechtigkeit, der sich in der Idee des inklusiven Wachstums manifestiert, stellt dabei eine wesentliche Errungenschaft gegenüber den Millennium Entwicklungszielen (MDGs) dar. Trotz diesem sozialen Versprechen lässt sich eine Absenz von LGBTIQA+ Belangen in der Agenda 2030 vernehmen. Weder das Entwicklungsziel 5 zur Geschlechtergleichstellung, noch das Entwicklungsziel 10 zu weniger Ungleichheiten weist eine LBTIQA+ Komponente auf. Generell bleibt diese Thematik in allen SDGs inklusive deren Indikatorenkatalog unadressiert. Ziel dieser Seminararbeit ist es deshalb aufzuzeigen weshalb LGBTIQA+ Belange in die Agenda 2030 inkludiert werden sollten. Dabei soll verdeutlicht werden, weshalb diese Inklusion vorrangig im Entwicklungsziel 5 zur Geschlechtergleichstellung verankert werden sollte. Dafür werden zwei Hypothesen herangezogen: 1) Aus einer Entwicklungsperspektive heraus ist LGBTIQA+ Inklusion notwendig, damit Entwicklungsvorteile sowohl für das Individuum, als auch für die Gesellschaft als Ganzes nicht verloren gehen; 2) Von einer Gleichheitsperspektive aus gesehen ist LGBTIQA+ Inklusion unerlässlich, um niemanden vom Entwicklungsversprechen auszuschließen. Aus dieser Gleichheitsperspektive heraus lässt sich dabei auch schließen, dass LGBTIQA+ Gleichheit der Geschlechtergleichheit zuzuordnen ist.
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