Zweifellos waren aus deutscher Sicht der Antikommunismus und der Antisemitismus auch in der nationalsozialistischen Kulturaußenpolitik gegenüber Japan eine wichtige ideologische Voraussetzung für die Vollendung des NS- Kulturimperialismus. So ersann das NS-Regime nach der Fünfministerkonferenz zwischen beiden Ländern Ende des Jahres 1938 eine neue antijüdische Außenpolitik gegenüber dem fernöstlichen Kaiserreich in der unmittelbaren ideologischen Verbindung mit Antikommunismus. Im Rahmen des Dreimächtepaktes 1940 wollte die NS-Regierung sodann den Antisemitismus als eines der wesentlichen kulturellen bzw. ideologischen Prinzipien der Kulturachse "Berlin-Rom-Tokio" herausstellen. Hierbei geht es auch um das Prinzip als Kulturimperialismus der innerstaatlichen NS-Kulturpolitik.