Diplomarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Agrarwissenschaften, Note: 1,5, Katholische Fachhochschule Norddeutschland Osnabrück (Agrarwissenschaften und Landschaftsarchitektur), Sprache: Deutsch, Abstract: Inhaltsangabe:Einleitung:
Vor dem Hintergrund einer fortschreitenden Verschlechterung und Zerstörung der Umwelt wurde 1976 vom Gesetzgeber das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) verabschiedet - mit dem neuen Instrument der Eingriffsregelung. Ziel der Eingriffsregelung ist es, sowohl in quantitativer als auch in qualitativer Hinsicht die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes und die Qualität des Landschaftsbildes bei unvermeidbaren Eingriffen zu erhalten. Darum sind Beeinträchtigungen der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes möglichst vollständig zu kompensieren.
Angesichts des ständig wachsenden Zugverkehrs auf der Rheintalbahn, eine der wichtigsten Bahnlinien Deutschlands, nahm die Bahn die Idee einer neuen Trasse, über hundert Jahre nach den ersten Diskussionen, wieder auf. Das Nadelöhr zwischen Karlsruhe und Basel entlastet nun eine zweigleisige und für Tempo 250 ausgelegte Neubaustrecke, die weitgehend parallel zur vorhandenen Trasse verläuft (DB 1988). Die Planfeststellungsabschnitte (PFA) vier Achern-Sasbach , fünf Renchen-Appenweier und sechs Offenburg sind Teile des Gesamtvorhabens der Neu- und Ausbaustrecke Karlsruhe-Basel.
Aufgrund des Eingriffs an der NBS / ABS Karlsruhe-Basel sorgte die Bahn für Ausgleich und Ersatz an anderer Stelle. Als Rechtsgrundlagen werden in den jeweiligen Planfeststellungsbeschlüssen das BNatSchG vom 20.12.1976 und vom 12.03.1987 sowie das NatSchG vom 21.10.1975 zugrundegelegt. Nach beiden Gesetzen sind Eingriffe ausgeglichen, wenn nach Beendigung des Eingriffs keine oder keine erhebliche Beeinträchtigung des Naturhaushalts zurückbleibt und das Landschaftsbild wiederhergestellt oder neu gestaltet ist. n der Fachliteratur wird immer wieder auf Defizite im Vollzug der naturschutzfachlichen Eingriffsregelung, insbesondere bei der Umsetzung der rechtsverbindlich festgelegten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, hingewiesen.
Mit dem Instrument der Erfolgskontrolle sollen entsprechende Defizite rechtzeitig aufgedeckt und beseitigt werden. Insofern trägt es dazu bei, die im LBP beschriebenen Ziele zu verwirklichen. Der LBP ist integrierter Bestandteil der Entwurfsunterlagen und gehört zu den vom Träger des Vorhabens vorzulegenden Unterlagen. Zwar ergibt sich schon aus der Auslegung von
19 Abs. 2 BNatSchG, dass die plangemäße Ausführung der festgesetzten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen als Bestandteil des LBP als Auflage innerhalb des Fachplanes zu verstehen ist und auf dieser Grundlage die Verpflichtung zur erfolgreichen Durchführung besteht. Eine gesetzliche Pflicht zur Durchführung von Erfolgskontrollen in Baden-Württemberg ist jedoch bislang nicht gegeben.
Die im folgenden Kapitel näher abgegrenzte Aufgabenstellung weist auf das Ziel dieser Arbeit hin. Die wesentlichen Fragestellungen dazu im Rahmen der Erfolgskontrolle ergeben sich daraus, ob die Maßnahmen durchgeführt und die Ziele an der NBS / ABS Karlsruhe-Basel erreicht wurden, welche Mängel und Defizite ggf. bestehen und welche Maßnahmen sinnvoll und zielführend sind, um diese zu beseitigen. Im Hinblick auf die bundesweite Umfrage, die einen Überblick zu den dokumentierten Vorgaben der Eingriffsregelung liefern soll, ist bedeutend, auf welchem Stand der Technik sich Baden- Württemberg derzeit befindet und in welcher Hinsicht eine Weiterentwicklung notwendig ist. Die Erfahrungen mit dem Instrument der Eingriffsregelung und das Interesse an seiner Weiterentwicklung sind somit ein wesentliches Motiv dieser Arbeit.
In den Planfeststellungsabschnitten vier, fünf und sechs wurden zwischen 1985 und 1991 insgesamt ca. 155 ha Kompensationsfläche mit festgesetzten Maßnahmen ausgewiesen. Die Herstellung und der Zustand ...
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Vor dem Hintergrund einer fortschreitenden Verschlechterung und Zerstörung der Umwelt wurde 1976 vom Gesetzgeber das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) verabschiedet - mit dem neuen Instrument der Eingriffsregelung. Ziel der Eingriffsregelung ist es, sowohl in quantitativer als auch in qualitativer Hinsicht die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes und die Qualität des Landschaftsbildes bei unvermeidbaren Eingriffen zu erhalten. Darum sind Beeinträchtigungen der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes möglichst vollständig zu kompensieren.
Angesichts des ständig wachsenden Zugverkehrs auf der Rheintalbahn, eine der wichtigsten Bahnlinien Deutschlands, nahm die Bahn die Idee einer neuen Trasse, über hundert Jahre nach den ersten Diskussionen, wieder auf. Das Nadelöhr zwischen Karlsruhe und Basel entlastet nun eine zweigleisige und für Tempo 250 ausgelegte Neubaustrecke, die weitgehend parallel zur vorhandenen Trasse verläuft (DB 1988). Die Planfeststellungsabschnitte (PFA) vier Achern-Sasbach , fünf Renchen-Appenweier und sechs Offenburg sind Teile des Gesamtvorhabens der Neu- und Ausbaustrecke Karlsruhe-Basel.
Aufgrund des Eingriffs an der NBS / ABS Karlsruhe-Basel sorgte die Bahn für Ausgleich und Ersatz an anderer Stelle. Als Rechtsgrundlagen werden in den jeweiligen Planfeststellungsbeschlüssen das BNatSchG vom 20.12.1976 und vom 12.03.1987 sowie das NatSchG vom 21.10.1975 zugrundegelegt. Nach beiden Gesetzen sind Eingriffe ausgeglichen, wenn nach Beendigung des Eingriffs keine oder keine erhebliche Beeinträchtigung des Naturhaushalts zurückbleibt und das Landschaftsbild wiederhergestellt oder neu gestaltet ist. n der Fachliteratur wird immer wieder auf Defizite im Vollzug der naturschutzfachlichen Eingriffsregelung, insbesondere bei der Umsetzung der rechtsverbindlich festgelegten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, hingewiesen.
Mit dem Instrument der Erfolgskontrolle sollen entsprechende Defizite rechtzeitig aufgedeckt und beseitigt werden. Insofern trägt es dazu bei, die im LBP beschriebenen Ziele zu verwirklichen. Der LBP ist integrierter Bestandteil der Entwurfsunterlagen und gehört zu den vom Träger des Vorhabens vorzulegenden Unterlagen. Zwar ergibt sich schon aus der Auslegung von
19 Abs. 2 BNatSchG, dass die plangemäße Ausführung der festgesetzten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen als Bestandteil des LBP als Auflage innerhalb des Fachplanes zu verstehen ist und auf dieser Grundlage die Verpflichtung zur erfolgreichen Durchführung besteht. Eine gesetzliche Pflicht zur Durchführung von Erfolgskontrollen in Baden-Württemberg ist jedoch bislang nicht gegeben.
Die im folgenden Kapitel näher abgegrenzte Aufgabenstellung weist auf das Ziel dieser Arbeit hin. Die wesentlichen Fragestellungen dazu im Rahmen der Erfolgskontrolle ergeben sich daraus, ob die Maßnahmen durchgeführt und die Ziele an der NBS / ABS Karlsruhe-Basel erreicht wurden, welche Mängel und Defizite ggf. bestehen und welche Maßnahmen sinnvoll und zielführend sind, um diese zu beseitigen. Im Hinblick auf die bundesweite Umfrage, die einen Überblick zu den dokumentierten Vorgaben der Eingriffsregelung liefern soll, ist bedeutend, auf welchem Stand der Technik sich Baden- Württemberg derzeit befindet und in welcher Hinsicht eine Weiterentwicklung notwendig ist. Die Erfahrungen mit dem Instrument der Eingriffsregelung und das Interesse an seiner Weiterentwicklung sind somit ein wesentliches Motiv dieser Arbeit.
In den Planfeststellungsabschnitten vier, fünf und sechs wurden zwischen 1985 und 1991 insgesamt ca. 155 ha Kompensationsfläche mit festgesetzten Maßnahmen ausgewiesen. Die Herstellung und der Zustand ...
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