Mit dem Unternehmenssteuerreformgesetz 2008 wurde
die Besteuerung privater Kapitaleinkünfte
grundlegend reformiert. Während bisher alle
Einkünfte im System der synthetischen
Einkommensteuer als gleichwertig galten, erleben die
Kapitaleinkünfte fortan eine Sonderbehandlung und
werden mit einer besonderen Abgeltungssteuer
belastet.
In der vorliegenden Arbeit werden zunächst
die systemtragenden Prinzipien des
Einkommensteuerrechts herausgearbeitet. Anschließend
werden die Detailregelungen der Abgeltungssteuer vor
diesen Grundprinzipien kritsch beurteilt und
hinsichtlich ihrer Systemkonformität geprüft. Neben
der Frage, ob ein Sondertarif für Kapitaleinkünfte
eine freie gesetzgeberische Entscheidung darstellt,
werden insbesondere die Begrenzung des
Werbungskostenabzugs, die
Verlustverrechnungsbeschränkungen und die
Einschränkung des subjektiven Nettoprinzips
untersucht. Weiterhin werden die unsystematischen
Differenzierungen innerhalb der Kapitaleinkünfte
sowie die Tarifgestaltung analysiert und
hinterfragt, ob eine systemwidrige Besteuerung
gerechtfertigt werden kann. Hierbei wird auch die
einschlägige Rechtsprechung miteinbezogen.
die Besteuerung privater Kapitaleinkünfte
grundlegend reformiert. Während bisher alle
Einkünfte im System der synthetischen
Einkommensteuer als gleichwertig galten, erleben die
Kapitaleinkünfte fortan eine Sonderbehandlung und
werden mit einer besonderen Abgeltungssteuer
belastet.
In der vorliegenden Arbeit werden zunächst
die systemtragenden Prinzipien des
Einkommensteuerrechts herausgearbeitet. Anschließend
werden die Detailregelungen der Abgeltungssteuer vor
diesen Grundprinzipien kritsch beurteilt und
hinsichtlich ihrer Systemkonformität geprüft. Neben
der Frage, ob ein Sondertarif für Kapitaleinkünfte
eine freie gesetzgeberische Entscheidung darstellt,
werden insbesondere die Begrenzung des
Werbungskostenabzugs, die
Verlustverrechnungsbeschränkungen und die
Einschränkung des subjektiven Nettoprinzips
untersucht. Weiterhin werden die unsystematischen
Differenzierungen innerhalb der Kapitaleinkünfte
sowie die Tarifgestaltung analysiert und
hinterfragt, ob eine systemwidrige Besteuerung
gerechtfertigt werden kann. Hierbei wird auch die
einschlägige Rechtsprechung miteinbezogen.