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In Deutschland gibt es jährlich rund 450.000 Erbrechtsfälle mit Bezug zu einem anderen EU-Land. Durch die im August 2012 in Kraft getretene neue EU-Erbrechtsverordnung wird die Abwicklung grenzüberschreitender Erbfälle in der EU und im Verhältnis zu Drittstaaten vereinheitlicht und vereinfacht. Nach einer Übergangsfrist wird die Anwendung der EU-ErbRVO ab August 2015 verpflichtend. Schon jetzt muss in der anwaltlichen und notariellen Praxis im Hinblick auf die neue Rechtslage beraten und die richtige Rechtswahl getroffen werden (z. B. bei der Errichtung eines Testaments, das ggf. erst in…mehr

Produktbeschreibung
In Deutschland gibt es jährlich rund 450.000 Erbrechtsfälle mit Bezug zu einem anderen EU-Land. Durch die im August 2012 in Kraft getretene neue EU-Erbrechtsverordnung wird die Abwicklung grenzüberschreitender Erbfälle in der EU und im Verhältnis zu Drittstaaten vereinheitlicht und vereinfacht. Nach einer Übergangsfrist wird die Anwendung der EU-ErbRVO ab August 2015 verpflichtend. Schon jetzt muss in der anwaltlichen und notariellen Praxis im Hinblick auf die neue Rechtslage beraten und die richtige Rechtswahl getroffen werden (z. B. bei der Errichtung eines Testaments, das ggf. erst in Jahren oder Jahrzehnten vollstreckt wird). Die Neuerscheinung Die neue EU-Erbrechtsverordnung bietet die nötigen Informationen zur neuen Rechtslage bei einem Erbfall mit Auslandsberührung. Beispielfälle mit Mustern und Formulierungsvorschlägen erläutern anschaulich, was sich durch die neue Verordnung schon jetzt in der täglichen Praxis ändert. Folgende Themen werden umfassend behandelt: Die EU-Erbrechtsverordnung im System der EU-Regelwerke/im System des deutschen Rechts Die internationale Zuständigkeit Das europäische Nachlasszeugnis Ungeregelte Problemstellungen (z.B. Vorfragenproblematik) Besonderheiten bei der gewillkürten Erbfolge (u.a. Errichtung von Verfügungen von Todes wegen; Berücksichtigung des künftigen Rechts schon heute?) Besonderheiten bei der Ausschlagung Das anwendbare Recht heutiges Recht/künftige Rechtslage: Vergleich der jetzigen mit der künftigen Rechtslage anhand typischer Fallgestaltungen (z. B. Erblasser ist EU-Bürger/Drittstaater/deutscher Erblasser; gewöhnlicher Aufenthalt in der EU/Drittstaat/Inland anwendbares Recht, Zuständigkeit; welches Vorgehen empfiehlt sich für den Berater bei der Nachlassplanung/nach Eintritt des Erbfalls?)