1938 hat Österreich mit der Eingliederung in das so genannte Dritte Deutsche Reich auch das von den Nationalsozialisten konzipierte Aktienrecht übernommen. In der Folge konnte sich die Republik nie zu einer umfassenden Reform Richtung Aktionärsdemokratie entschließen. Im Gegenteil: Die Judikatur hat die jahrzehntelange Entmündigung des Aktionärs gefördert, der Gesetzgeber hat erst vor ein paar Jahren die Enteignung der Minderheitsaktionäre noch erleichtert. Schließlich wurde das Übernahmerecht eingeführt, das dem Schutz der Kleinaktionäre dienen sollte, sich aber zunehmend zu einem Instrument der Bevormundung entwickelt hat. Während die Privatisierung der verstaatlichten Industrie zu einem verminderten Einfluss des Staates in der Wirtschaft führen sollte, hat die staatliche Übernahmekommission diesen Machtverlust in der Praxis wieder ausgeglichen und profiliert sich zunehmend als Regulierungsbehörde. Die These des Autors: Die österreichische Privatisierung braucht, will sie gelingen, eine juristisch-gesellschaftliche Begleitstrategie: eine neue Mündigkeit der Aktionäre. Die Aktionäre brauchen keine Behörde, die sie beschützt. Sie wollen Rechte, die sie durchsetzen können.