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1938 hat Österreich mit der Eingliederung in das so genannte Dritte Deutsche Reich auch das von den Nationalsozialisten konzipierte Aktienrecht übernommen. In der Folge konnte sich die Republik nie zu einer umfassenden Reform Richtung Aktionärsdemokratie entschließen. Im Gegenteil: Die Judikatur hat die jahrzehntelange Entmündigung des Aktionärs gefördert, der Gesetzgeber hat erst vor ein paar Jahren die Enteignung der Minderheitsaktionäre noch erleichtert. Schließlich wurde das Übernahmerecht eingeführt, das dem Schutz der Kleinaktionäre dienen sollte, sich aber zunehmend zu einem Instrument…mehr

Produktbeschreibung
1938 hat Österreich mit der Eingliederung in das so genannte Dritte Deutsche Reich auch das von den Nationalsozialisten konzipierte Aktienrecht übernommen. In der Folge konnte sich die Republik nie zu einer umfassenden Reform Richtung Aktionärsdemokratie entschließen. Im Gegenteil: Die Judikatur hat die jahrzehntelange Entmündigung des Aktionärs gefördert, der Gesetzgeber hat erst vor ein paar Jahren die Enteignung der Minderheitsaktionäre noch erleichtert. Schließlich wurde das Übernahmerecht eingeführt, das dem Schutz der Kleinaktionäre dienen sollte, sich aber zunehmend zu einem Instrument der Bevormundung entwickelt hat. Während die Privatisierung der verstaatlichten Industrie zu einem verminderten Einfluss des Staates in der Wirtschaft führen sollte, hat die staatliche Übernahmekommission diesen Machtverlust in der Praxis wieder ausgeglichen und profiliert sich zunehmend als Regulierungsbehörde. Die These des Autors: Die österreichische Privatisierung braucht, will sie gelingen, eine juristisch-gesellschaftliche Begleitstrategie: eine neue Mündigkeit der Aktionäre. Die Aktionäre brauchen keine Behörde, die sie beschützt. Sie wollen Rechte, die sie durchsetzen können.
Autorenporträt
Georg Vetterwurde 1962 in Wien geboren. 1980 Matura, 1985 Promotion an der Universität Wien zum Dr. iur. Studium an der Wirtschaftsuniversität Wien: Volkswirtschaft, 1992 Sponsion zum Magister rer.soc.oec. April 1986 bis August 1991 - unter Berücksichtigung eines Studienaufenthaltes der LBJ School of Public Affairs an der University of Texas - als Rechtsanwaltsanwärter tätig. Seit September 1991 Tätigkeit als selbständiger Rechtsanwalt mit Schwergewicht auf Gesellschaftsrecht und Wahrnehmung von Aktionärsinteressen in Publikumsgesellschaften. Verheiratet, drei Kinder.