Zur Erreichung eines guten Gewässerzustands fordert die Europäische Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) die Durchführung von Maßnahmen, die gemäß Art. 11 in einem Maßnahmenprogramm festzulegen sind. Bei der Auswahl dieser Maßnahmen muss ein ökonomisches Kriterium berücksichtigt werden: nur die kosteneffizientesten Kombinationen von Maßnahmen sollen in das Maßnahmenprogramm aufgenommen werden (Anhang III WRRL).
In der vorliegenden Studie wird der Frage nachgegangen, wie sich theoretisch fundierte und bewährte Methoden für den Nachweis von Kosteneffizienz auf den praktischen Prozess der Maßnahmenfindung anwenden lassen, exemplarisch untersucht im Land Niedersachsen.
Es zeigt sich, dass eine direkte Übertragung von vorgegebenen ökonomischen Instrumenten auf die Praxis nur eingeschränkt möglich ist und das Verständnis der Anforderungen seitens der EG-WRRL weiter gefasst werden muss, um eine umfassende Beurteilung von Kosteneffizienz zu erlauben. Zu den Zielen der Studie zählt, ökonomische Theorie und die Berücksichtigung ihrer Elemente in den Vorgaben der EG-WRRL auf ihre Praxistauglichkeit zu prüfen und gegebenenfalls Optimierungspotentiale sowie neue Denkrichtungen aufzuzeigen.
In der vorliegenden Studie wird der Frage nachgegangen, wie sich theoretisch fundierte und bewährte Methoden für den Nachweis von Kosteneffizienz auf den praktischen Prozess der Maßnahmenfindung anwenden lassen, exemplarisch untersucht im Land Niedersachsen.
Es zeigt sich, dass eine direkte Übertragung von vorgegebenen ökonomischen Instrumenten auf die Praxis nur eingeschränkt möglich ist und das Verständnis der Anforderungen seitens der EG-WRRL weiter gefasst werden muss, um eine umfassende Beurteilung von Kosteneffizienz zu erlauben. Zu den Zielen der Studie zählt, ökonomische Theorie und die Berücksichtigung ihrer Elemente in den Vorgaben der EG-WRRL auf ihre Praxistauglichkeit zu prüfen und gegebenenfalls Optimierungspotentiale sowie neue Denkrichtungen aufzuzeigen.