2002 wurde mit der Gründung der Afrikanischen Union die afrikanische Sicherheits- und Verteidigungsarchitektur auf eine neue Grundlage gestellt. Die vorliegende Arbeit untersucht die völkerrechtlichen Konsequenzen dieser Umstrukturierung. Nach einer detaillierten Analyse der organisationsrechtlichen und programmatischen Neuerungen werden die militärischen Eingriffsbefugnisse der Organisation auf ihre Rechtmäßigkeit hin überprüft und einer völkerrechtskonformen Auslegung zugeführt. Kritisch beleuchtet und an vier AU-Missionen überprüft wird ferner die Neubestimmung des Verhältnisses der Afrikanischen Union zu den Vereinten Nationen und den afrikanischen Regionalorganisationen. Nachgewiesen werden kann, dass die Afrikanische Union innovative strukturelle und programmatische Entwicklungen im Recht der Internationalen Organisationen angestoßen und sich im Mehrebenensystem konkurrierender Sicherheitsorganisationen im Einklang mit geltendem Völkerrecht neu positioniert hat.
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