Das Zweite Pflegestärkungsgesetz (PSG II)
ist seit 01.01.2016 in Kraft. Die größte Reform seit Einführung der Pflegeversicherung muss ab sofort in die Praxis umgesetzt werden. Das neue Begutachtungsassessment (NBA) und die Umstellung der Leistungsbeträge der Pflegeversicherung sind zum 1. Januar 2017 wirksam geworden. Das Handbuch Die neue Soziale Pflegeversicherung
erklärt verständlich alle Auswirkungen der großen Reform für die Praxis:
Alle Details zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff : Wie sind die fünf neuen Pflegegrade zu verstehen? Wie werden die bisherigen Leistungen für Menschen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz in das reguläre Leistungsrecht integriert?
Insbesondere: Wie genau werden die nunmehr gleichermaßen erfassten körperlichen, geistigen und psychischen Einschränkungen bemessen, wie sind die hierfür zugrunde zu legenden Kriterien auszulegen?
Was heißt das im Einzelfall: Wer kann welche Leistung wann in welchem Pflegegrad beziehen?
Reformziel früherer Leistungsbeginn : Wann genau wird eine Leistung, z.B. eine Hilfe im Haushalt, nun früher von wem bewilligt?
Systemwechsel bei der vollstationären Pflege: Die Höhe des Eigenanteils , der aus eigener Tasche bezahlt werden muss, wird pauschaliert, er steigt mit zunehmender Pflegebedürftigkeit nicht mehr an. Wie funktioniert das System, gibt es Ausnahmen? Wie finanzieren sich Pflegeeinrichtungen in Zukunft kostendeckend?
Ist der Bestandsschutz für bisherige Leistungen lückenlos, gibt es Gestaltungsspielräume? Wie funktioniert die automatische Einstufung von Menschen mit ausschließlich körperlichen Einschränkungen in den nächst höheren Pflegegrad?
Wo hat künftig jeder Versicherte Anspruch auf zusätzliche Betreuungsangebote ? Was bedeutet der gestärkte Grundsatz " Reha vor Pflege " in der Verfahrensumsetzung? Wie lauten die Details zu den Verbesserungen für Pflegepersonen in der Renten- und Arbeitslosenversicherung ? Wer kann die künftig kostenlosen Pflegekurse in Anspruch nehmen?
Schließlich die festgeschriebenen Verwaltungsvereinfachung für Versicherte und Pflegebedürftige durch das neue Begutachtungsassessment (NBA): Wie steht es um die Rechtsschutzmöglichkeiten ? Besonders hilfreich:
Das neue SGB XI ist komplett abgedruckt , die Änderungen zum 1.1.2016 bzw. 1.1.2017 sind hervorgehoben .
Zahlreiche Synopsen, Schaubilder und Praxishinweise erleichtern im Zusammenspiel mit Hinweisen auf die alte Rechtslage den Zugang.
Die Rechtsschutzmöglichkeiten gegenüber dem neuen Eingruppierungsverfahren sind detailliert beschrieben. Professor Ronald Richter
ist Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht im DAV und einer der führenden Pflegerechtsexperte. Er kennt die Umsetzungsprobleme aus erster Hand.
ist seit 01.01.2016 in Kraft. Die größte Reform seit Einführung der Pflegeversicherung muss ab sofort in die Praxis umgesetzt werden. Das neue Begutachtungsassessment (NBA) und die Umstellung der Leistungsbeträge der Pflegeversicherung sind zum 1. Januar 2017 wirksam geworden. Das Handbuch Die neue Soziale Pflegeversicherung
erklärt verständlich alle Auswirkungen der großen Reform für die Praxis:
Alle Details zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff : Wie sind die fünf neuen Pflegegrade zu verstehen? Wie werden die bisherigen Leistungen für Menschen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz in das reguläre Leistungsrecht integriert?
Insbesondere: Wie genau werden die nunmehr gleichermaßen erfassten körperlichen, geistigen und psychischen Einschränkungen bemessen, wie sind die hierfür zugrunde zu legenden Kriterien auszulegen?
Was heißt das im Einzelfall: Wer kann welche Leistung wann in welchem Pflegegrad beziehen?
Reformziel früherer Leistungsbeginn : Wann genau wird eine Leistung, z.B. eine Hilfe im Haushalt, nun früher von wem bewilligt?
Systemwechsel bei der vollstationären Pflege: Die Höhe des Eigenanteils , der aus eigener Tasche bezahlt werden muss, wird pauschaliert, er steigt mit zunehmender Pflegebedürftigkeit nicht mehr an. Wie funktioniert das System, gibt es Ausnahmen? Wie finanzieren sich Pflegeeinrichtungen in Zukunft kostendeckend?
Ist der Bestandsschutz für bisherige Leistungen lückenlos, gibt es Gestaltungsspielräume? Wie funktioniert die automatische Einstufung von Menschen mit ausschließlich körperlichen Einschränkungen in den nächst höheren Pflegegrad?
Wo hat künftig jeder Versicherte Anspruch auf zusätzliche Betreuungsangebote ? Was bedeutet der gestärkte Grundsatz " Reha vor Pflege " in der Verfahrensumsetzung? Wie lauten die Details zu den Verbesserungen für Pflegepersonen in der Renten- und Arbeitslosenversicherung ? Wer kann die künftig kostenlosen Pflegekurse in Anspruch nehmen?
Schließlich die festgeschriebenen Verwaltungsvereinfachung für Versicherte und Pflegebedürftige durch das neue Begutachtungsassessment (NBA): Wie steht es um die Rechtsschutzmöglichkeiten ? Besonders hilfreich:
Das neue SGB XI ist komplett abgedruckt , die Änderungen zum 1.1.2016 bzw. 1.1.2017 sind hervorgehoben .
Zahlreiche Synopsen, Schaubilder und Praxishinweise erleichtern im Zusammenspiel mit Hinweisen auf die alte Rechtslage den Zugang.
Die Rechtsschutzmöglichkeiten gegenüber dem neuen Eingruppierungsverfahren sind detailliert beschrieben. Professor Ronald Richter
ist Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht im DAV und einer der führenden Pflegerechtsexperte. Er kennt die Umsetzungsprobleme aus erster Hand.