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Erscheint vorauss. Januar 2025
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Nach jahrzehntelangen Diskussionen hat der österreichische Gesetzgeber mit der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2020/1828 (Verbandsklagenrichtlinie) nunmehr erstmals ein allgemeines Rechtsinstitut zur kollektiven Verfolgung von Verbraucherforderungen geschaffen. Die entsprechende gesetzliche Grundlage, die Verbandsklagen-Richtlinie-Umsetzungs-Novelle (VRUN), ist im Juli 2024 in Kraft getreten.
Der vorliegende Kurzkommentar stellt die nunmehrige Rechtslage aus Praxissicht dar und gibt eine Übersicht über die Neuerungen sowie über die weiterhin offenen Fragen. Enthalten sind sämtliche
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Produktbeschreibung
Nach jahrzehntelangen Diskussionen hat der österreichische Gesetzgeber mit der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2020/1828 (Verbandsklagenrichtlinie) nunmehr erstmals ein allgemeines Rechtsinstitut zur kollektiven Verfolgung von Verbraucherforderungen geschaffen. Die entsprechende gesetzliche Grundlage, die Verbandsklagen-Richtlinie-Umsetzungs-Novelle (VRUN), ist im Juli 2024 in Kraft getreten.

Der vorliegende Kurzkommentar stellt die nunmehrige Rechtslage aus Praxissicht dar und gibt eine Übersicht über die Neuerungen sowie über die weiterhin offenen Fragen. Enthalten sind sämtliche Bestimmungen der VRUN inklusive Erläuterungen und einem Praxiskommentar sowie eine Einleitung, die die Kernthemen der Richtlinienumsetzung behandelt:
AnwendungsbereichOpt-In vs. Opt-OutProzessfinanzierungKlagebefugnisParallelklagenVerhältnis zu existierenden InstrumentenOffenlegung von Beweismitteln
Autorenporträt
Dr. Stefan Albiez ist Partner im Dispute Resolution Team von BINDER GRÖSSWANG Rechtsanwälte. Er vertritt nationale und internationale Mandanten in Zivilprozessen und Strafverfahren und verfügt über mehr als 20 Jahre Erfahrung im Zusammenhang mit Massenverfahren sowie Gruppen- und Verbandsklagen. Er ist Autor zahlreicher Fachpublikationen.

Dr. Adrian Zwettler ist Rechtsanwalt im Dispute Resolution Team von BINDER GRÖSSWANG Rechtsanwälte. Er ist schwerpunktmäßig im Bereich Zivilverfahren tätig und vertritt ebenfalls regelmäßig in Verbands- und Massenverfahren.