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Diplomarbeit aus dem Jahr 2000 im Fachbereich BWL - Controlling, Note: 2,0, Duale Hochschule Baden-Wüttemberg, Stuttgart, früher: Berufsakademie Stuttgart (Wirtschaft), Sprache: Deutsch, Abstract: Inhaltsangabe:Mit der Verabschiedung des KapCoRiLiG am 24. Februar 2000 und der anschließenden Veröffentlichung am 8. März 2000 wird das deutsche Handelsbilanzrecht einige Änderungen erfahren, wie z.B. : - Anpassung der Schwellenwerte in 267 und 293 HGB. - Erweiterung des 292a HGB. - Verschärfung der Sanktionen bei Verletzung der Offenlegungspflicht 335, 335a, 335b HGB. - Einführung der 264a, 264b,…mehr

Produktbeschreibung
Diplomarbeit aus dem Jahr 2000 im Fachbereich BWL - Controlling, Note: 2,0, Duale Hochschule Baden-Wüttemberg, Stuttgart, früher: Berufsakademie Stuttgart (Wirtschaft), Sprache: Deutsch, Abstract: Inhaltsangabe:Mit der Verabschiedung des KapCoRiLiG am 24. Februar 2000 und der anschließenden Veröffentlichung am 8. März 2000 wird das deutsche Handelsbilanzrecht einige Änderungen erfahren, wie z.B. :
- Anpassung der Schwellenwerte in
267 und
293 HGB.
- Erweiterung des
292a HGB.
- Verschärfung der Sanktionen bei Verletzung der Offenlegungspflicht
335, 335a, 335b HGB.
- Einführung der
264a, 264b, 264c HGB, speziell für die GmbH & Co. KG.
Auf die Anwendung und Folgen dieser Änderungen durch das KapCoRiLiG wird in dieser Diplomarbeit eingegangen, speziell auf die Rechnungslegung, Prüfung und Offenlegung der GmbH & Co. KG ab dem Geschäftsjahr 2000. Ebenso vermittelt die Arbeit einen Ausblick darauf, wie sich der Berufsstand der Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer, Steuerberater und Rechtsanwälte durch die Maßnahmen des KapCoRiLiG ändern wird.
Inhaltsverzeichnis:Inhaltsverzeichnis:
AbbildungsverzeichnisIV
AbkürzungsverzeichnisV
1.Einleitung1
2.Die neuen Rechnungslegungsvorschriften der GmbH & Co. KG nach dem KapCoRiLiG3
2.1Anwendung der Vorschriften der Kapitalgesellschaften auf die Personengesellschaften3
2.1.1Anwendungsbereich des
264a HGB3
2.1.2Befreiungsmöglichkeiten nach
264b HGB7
2.1.2.1Auslegungs- und Gestaltungsmöglichkeiten bei Anwendung des
264b HGB8
2.1.2.2Problematik des
264b HGB11
2.1.3Bestimmte Rechnungslegungsvorschriften gemäß
264c für dieGmbH & Co. KG12
2.1.3.1Gesonderter Ausweis von Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten12
2.1.3.2Ausweis des Eigenkapitals der Personengesellschaften13
2.1.3.3Ausschluß des Privatvermögens15
2.1.3.4Ausweis der Anteile an der Komplementärgesellschaft16
2.1.3.5Bilanzierungshilfen16
2.2Anpassung der Schwellenwerte für die Größenbestimmung der Unternehmen17
2.2.1Einstufung in die entsprechende Größenklasse18
2.2.2Anlehnung des
267 Abs. 3 HGB an
292a HGB20
2.3Änderung der Bewertungsmethoden bei der GmbH & Co. KG20
2.4Erweiterung des Anhangs gemäß
285 HGB21
2.5Aufstellung des Lageberichts22
2.6Änderungen im Konzernabschluß23
2.6.1Erweiterung des
292a HGB23
2.6.2Übergangsregelung der Schwellenwerte in
293 HGB24
2.6.3Halbierung der Schwellenwerte in
293 HGB25
2.6.4Folgen der neuen Schwellenwerte im Konzernabschluß26
2.6.5Inhalt des Konzernabschlusses einer Kapitalgesellschaft & Co.27
2.6.6Anpassung von
293 Abs. 5 HGB27
3.Prüfungs- und Publizitätsvorschriften der GmbH & Co. KG nach dem KapCoRiLiG28
3.1Änderungen in den Prüfungsvorschriften28
3.1.1Abschlußprüfer nach
319 Abs. 1 HGB29
3.1.2Keine vereinfachten Übergangsregelungen zum Abschlußprüfer durch das KapCoRiLiG30
3.1.3Die Prüfung32
3.2Offenlegungspflicht der Kapitalgesellschaften & Co.33
3.2.1Einheitliche Frist für die Offenlegung33
3.2.2Feststellung vor Offenlegung34
3.2.3Verschärfte Offenlegungssanktionen36
3.2.3.1Festsetzung von Zwangsgeld gemäß 335 HGB36
3.2.3.2Festsetzung von Ordnungsgeld im Sinne des
335a HGB38
3.2.3.3Anwendung der Straf- und Bußgeld- sowie der Zwangs- und Ordnungsgeldvorschriften auf bestimmte OHG und KG gemäß
335b HGB40
3.2.3.4Schwächen der Sanktionsregelungen41
4.Kostenzuwachs durch erweiterte Rechnungslegungsvorschriften, Prüfung undOffenlegung der GmbH & Co. KG bezüglich des KapCoRiLiG42
4.1Kostenzuwachs bei den Registergerichten und Registerverwaltungen42
4.2Kostenzuwachs bei den Unternehmen42
5.Übergangsvorschriften zum...