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Im Rahmen seiner Rechtsprechungstätigkeit sieht der Bundesgerichtshof sich immer wieder mit komplexen steuerrechtlichen Problemen konfrontiert. Dies gilt insbesondere für zivilrechtliche Schadensersatzprozesse gegen steuerliche Berater, in denen regelmäßig Steuerfragen als haftungsrechtliche Vorfrage zu beurteilen sind. Unter dem Gesichtspunkt der Wahrung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung stellt sich dabei die Frage, inwieweit die Steuerrechtsprechung des Bundesgerichtshofs mit der des Bundesfinanzhofs als steuerrechtlichem Fachgericht konform geht, respektive ob der Bundesgerichtshof in…mehr

Produktbeschreibung
Im Rahmen seiner Rechtsprechungstätigkeit sieht der Bundesgerichtshof sich immer wieder mit komplexen steuerrechtlichen Problemen konfrontiert. Dies gilt insbesondere für zivilrechtliche Schadensersatzprozesse gegen steuerliche Berater, in denen regelmäßig Steuerfragen als haftungsrechtliche Vorfrage zu beurteilen sind. Unter dem Gesichtspunkt der Wahrung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung stellt sich dabei die Frage, inwieweit die Steuerrechtsprechung des Bundesgerichtshofs mit der des Bundesfinanzhofs als steuerrechtlichem Fachgericht konform geht, respektive ob der Bundesgerichtshof in den entsprechenden Entscheidungen zu aus steuerrechtlicher Sicht zutreffenden Ergebnissen gelangt.

Dieser Problematik geht Nicolai Schwarz-Gondek anhand von mehr als zwanzig ausgewählten Entscheidungen der BGH-Zivilsenate zu zentralen ertragsteuerrechtlichen Themen nach. Er kommt dabei zu dem Ergebnis, dass in den ausgewählten Urteilen keine Rechtsprechungsdivergenzen zwischen Bundesgerichtshof und Bundesfinanzhof erkennbar geworden sind, die zu einer Vorlagepflicht an den Gemeinsamen Senat der Obersten Gerichtshöfe des Bundes hätten führen müssen. Auch Umgehungstendenzen, insbesondere aus Gründen des "horror pleni", waren aus Sicht des Verfassers nicht festzustellen. Da der Autor jedoch in einigen Fällen Defizite in der Rechtsanwendung konstatiert, empfiehlt er, in Verfahren vor dem Bundesgerichtshof, welche die Entscheidung komplexer steuerrechtlicher Probleme erfordern, einen Richter des Bundesfinanzhofs beratend hinzuzuziehen.
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