87,30 €
inkl. MwSt.
Versandkostenfrei*
Versandfertig in 6-10 Tagen
payback
0 °P sammeln
  • Broschiertes Buch

Die Arbeit setzt sich mit der neueren Rechtsprechung des BGH und der Oberlandesgerichte zu Treu und Glauben in prozessualer Hinsicht auseinander. Ausgangspunkt für die Betrachtung sind dabei die von der Lehre entwickelten vier Fallgruppen: Das Verbot des arglistigen Schaffens prozessualer Rechtslagen und Befugnisse, das Verbot des widersprüchlichen Verhaltens, das Verbot des Mißbrauchs prozessualer Befugnisse und die Verwirkung. Anhand der Fälle untersucht der Verfasser, ob der Grundsatz von Treu und Glauben (zu Recht) Anwendung findet. Ausgehend von der Überlegung, daß der Rückgriff auf 242…mehr

Produktbeschreibung
Die Arbeit setzt sich mit der neueren Rechtsprechung des BGH und der Oberlandesgerichte zu Treu und Glauben in prozessualer Hinsicht auseinander. Ausgangspunkt für die Betrachtung sind dabei die von der Lehre entwickelten vier Fallgruppen: Das Verbot des arglistigen Schaffens prozessualer Rechtslagen und Befugnisse, das Verbot des widersprüchlichen Verhaltens, das Verbot des Mißbrauchs prozessualer Befugnisse und die Verwirkung. Anhand der Fälle untersucht der Verfasser, ob der Grundsatz von Treu und Glauben (zu Recht) Anwendung findet. Ausgehend von der Überlegung, daß der Rückgriff auf 242 BGB nur die «ultima ratio» darstellen sollte, versucht er - soweit möglich - den Anwendungsbereich des Treuprinzips einzuschränken. Die Arbeit schließt mit einer wertenden Betrachtung der Rechtsprechung.
Autorenporträt
Der Autor: Bernhard Pfister, geboren 1963 in Weiden i.d. OPf. Von 1984 bis 1990 Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Regensburg. 1990 Erstes und 1993 Zweites Juristisches Staatsexamen. Von 1990 bis 1993 wissenschaftliche Hilfskraft am Lehrstuhl für Prozeßrecht und bürgerliches Recht bei Professor Dr. Dr. h.c. Ekkehard Schumann. 1993 Berufung in das Richterverhältnis auf Probe am Bayerischen Verwaltungsgericht Regensburg. Von 1996 bis Mitte 1997 als Regierungsrat am Straßenbauamt Regensburg tätig. Seit August 1997 Referent beim Bayerischen Landesbeauftragten für Datenschutz.