Das Kooperationsverhältnis zwischen dem Europäischen Gerichtshof und den nationalen Gerichten stellt den zentralen Pfeiler der Rechtsanwendung und -durchsetzung in der Europäischen Union dar. Mit seiner Bejahung einer gemeinschaftsrechtlichen Staatshaftung für Judikativunrecht läutete der Europäische Gerichtshof eine Neujustierung des Kooperationsverhältnisses ein. Diese sieht insbesondere eine neue Rollenzuteilung vor und stellt bislang als unumstößlich erschienene Rechtsgrundsätze des Gemeinschaftsrechts in Frage. Die Arbeit versucht, den Motiven des EuGH hierfür nachzugehen sowie hieraus…mehr
Das Kooperationsverhältnis zwischen dem Europäischen Gerichtshof und den nationalen Gerichten stellt den zentralen Pfeiler der Rechtsanwendung und -durchsetzung in der Europäischen Union dar. Mit seiner Bejahung einer gemeinschaftsrechtlichen Staatshaftung für Judikativunrecht läutete der Europäische Gerichtshof eine Neujustierung des Kooperationsverhältnisses ein. Diese sieht insbesondere eine neue Rollenzuteilung vor und stellt bislang als unumstößlich erschienene Rechtsgrundsätze des Gemeinschaftsrechts in Frage. Die Arbeit versucht, den Motiven des EuGH hierfür nachzugehen sowie hieraus Schlussfolgerungen für die Zukunft des europäischen Rechtsraums zu ziehen.
Wiebke Siegerist, geboren 1980 in Wiesbaden; Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Konstanz; Master in European Law (LL.M.) am College of Europe, Brügge (Belgien); Zweites juristisches Staatsexamen am Kammergericht Berlin.
Inhaltsangabe
Inhalt: Entwicklung und Systematik einer gemeinschaftsrechtlichen Staatshaftung für Judikativunrecht in der EU - Neuere Rechtsprechung des EuGH im Spannungsfeld rechtsstaatlicher Grundsätze der Mitgliedstaaten - Weiterentwicklung des Kooperationsverhältnisses - Zukunft einer Interpretationsgemeinschaft.
Inhalt: Entwicklung und Systematik einer gemeinschaftsrechtlichen Staatshaftung für Judikativunrecht in der EU - Neuere Rechtsprechung des EuGH im Spannungsfeld rechtsstaatlicher Grundsätze der Mitgliedstaaten - Weiterentwicklung des Kooperationsverhältnisses - Zukunft einer Interpretationsgemeinschaft.
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