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Die Neuordnung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe durch Hartz IV
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Die Neuerscheinung erläutert für die Beratungspraxis von- Rechtsanwälten, - Agenturen für Arbeit, - Kommunen, - Steuer- und Rentenberatern das ab Januar 2005 geltende Wechselspiel von neuem SGB II - Grundsicherung für Arbeitsuchende - und neuem SGB XII - Sozialhilfe: - Arbeitslosengeld II (SGB II) für bedürftige erwerbsfähige Personen zwischen 15 und 65 Jahren, - Sozialgeld (SGB II) für Familienangehörige, die mit o.g. Personen in einer Bedarfsgemeinschaft leben, - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII) für ältere sowie für dauerhaft erwerbsgeminderte Personen ...
Die Neuerscheinung erläutert für die Beratungspraxis von
- Rechtsanwälten,
- Agenturen für Arbeit,
- Kommunen,
- Steuer- und Rentenberatern
das ab Januar 2005 geltende Wechselspiel von neuem SGB II - Grundsicherung für Arbeitsuchende - und neuem SGB XII - Sozialhilfe:
- Arbeitslosengeld II (SGB II) für bedürftige erwerbsfähige Personen zwischen 15 und 65 Jahren,
- Sozialgeld (SGB II) für Familienangehörige, die mit o.g. Personen in einer Bedarfsgemeinschaft leben,
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII) für ältere sowie für dauerhaft erwerbsgeminderte Personen (SGB XII)
sowie
- Hilfe zum Lebensunterhalt (SGB XII) für die Personen, die keine der o.g. Leistungen erhalten.
- Rechtsanwälten,
- Agenturen für Arbeit,
- Kommunen,
- Steuer- und Rentenberatern
das ab Januar 2005 geltende Wechselspiel von neuem SGB II - Grundsicherung für Arbeitsuchende - und neuem SGB XII - Sozialhilfe:
- Arbeitslosengeld II (SGB II) für bedürftige erwerbsfähige Personen zwischen 15 und 65 Jahren,
- Sozialgeld (SGB II) für Familienangehörige, die mit o.g. Personen in einer Bedarfsgemeinschaft leben,
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII) für ältere sowie für dauerhaft erwerbsgeminderte Personen (SGB XII)
sowie
- Hilfe zum Lebensunterhalt (SGB XII) für die Personen, die keine der o.g. Leistungen erhalten.