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Aktionäre sind die Träger des wirtschaftlichen Risikos der Aktiengesellschaft. Aus diesem Grund verleiht das Aktienrecht ihnen als Mittel der Einflussnahme auf die Unternehmensleitung das Stimmrecht. Um dieses sinnvoll auszuüben, müssen Aktionäre bestimmte Informationen erhalten. Weil Aktien gerade im grenzüberschreitenden Kontext über eine Kette an Intermediären gehalten werden und die für die Stimmrechte notwendigen Informationen entlang dieser Kette übermittelt werden, kommt es zu zahlreichen Friktionen im Übermittlungsprozess. Diesem Problem nahm sich der Europäische Gesetzgeber mit der 2.…mehr

Produktbeschreibung
Aktionäre sind die Träger des wirtschaftlichen Risikos der Aktiengesellschaft. Aus diesem Grund verleiht das Aktienrecht ihnen als Mittel der Einflussnahme auf die Unternehmensleitung das Stimmrecht. Um dieses sinnvoll auszuüben, müssen Aktionäre bestimmte Informationen erhalten. Weil Aktien gerade im grenzüberschreitenden Kontext über eine Kette an Intermediären gehalten werden und die für die Stimmrechte notwendigen Informationen entlang dieser Kette übermittelt werden, kommt es zu zahlreichen Friktionen im Übermittlungsprozess. Diesem Problem nahm sich der Europäische Gesetzgeber mit der 2. Aktionärsrechterichtlinie von 2017 an. Ziel der Vorschriften des Kapitels Ia der 2. Aktionärsrechterichtlinie ist es, die Funktionsfähigkeit der Informationsübermittlung zwischen Aktionär und Aktiengesellschaft zu verbessern. Die Vorschriften der 2. Aktionärsrechterichtlinie sowie die Umsetzungsvorschriften im AktG werden dieses Ziel bei richtiger Lesart der Normen erreichen.
Autorenporträt
Kilian L. Wentz studierte Rechtswissenschaften an der Westfälischen Wilhelms-Universität in Münster. Nach seinem ersten juristischen Staatsexamen arbeitete er bei einer Kanzlei in München und wechselte im Oktober 2019 an den Lehrstuhl von Prof. Dr. Andreas Cahn an die Goethe Universität Frankfurt a.M. Derzeit absolviert er sein Referendariat am Oberlandesgericht Frankfurt.