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Im Jahr 2018 beschloss der Bundestag die Neuregelung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten. Dieser erhält durch § 36a AufenthG eine 'Obergrenze', weshalb nur noch maximal 1.000 Visa monatlich verteilt werden. Die Arbeit geht der Frage nach, ob diese Einschränkung des Familiennachzugs mit dem deutschen Grundgesetz, der EMRK und dem Unionsrecht vereinbar ist. Dabei stellt sie auch die grundlegende Struktur sowohl des Familiennachzugs als auch des subsidiären Schutzes dar. Zudem befasst sich die Arbeit in einem Exkurs mit der Frage, ob syrischen Bürgern, die nach Deutschland…mehr

Produktbeschreibung
Im Jahr 2018 beschloss der Bundestag die Neuregelung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten. Dieser erhält durch § 36a AufenthG eine 'Obergrenze', weshalb nur noch maximal 1.000 Visa monatlich verteilt werden. Die Arbeit geht der Frage nach, ob diese Einschränkung des Familiennachzugs mit dem deutschen Grundgesetz, der EMRK und dem Unionsrecht vereinbar ist. Dabei stellt sie auch die grundlegende Struktur sowohl des Familiennachzugs als auch des subsidiären Schutzes dar. Zudem befasst sich die Arbeit in einem Exkurs mit der Frage, ob syrischen Bürgern, die nach Deutschland geflohen sind, der Schutz nach der Genfer Flüchtlingskonvention oder subsidiärer Schutz zu gewähren ist. Insgesamt kommt die Arbeit zu dem Ergebnis, dass die Neuregelung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten zwar mit dem Grundgesetz, der EMRK und der EU-Grundrechtecharta vereinbar ist, jedoch gegen die Familienzusammenführungsrichtlinie verstößt und daher unionsrechtswidrig ist.
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Autorenporträt
Bernhard Gröhe studierte Rechtswissenschaft an der Juristischen Fakultät der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster und an der Péter-Pázmány-Universität in Budapest mit dem Schwerpunkt Internationales Recht, Europarecht und IPR. Nach Abschluss des 1. Staatsexamens promovierte er bei Prof. Dr. Fabian Wittreck zur Neuregelung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten. Daneben arbeitete er als wissenschaftlicher Mitarbeiter in einer internationalen Wirtschaftskanzlei in Düsseldorf in den Bereichen Kapitalmarktrecht, Öffentliches Wirtschaftsrecht und Regulierte Industrien. Im Jahr 2020 begann er seinen juristischen Vorbereitungsdienst beim OLG Düsseldorf.