Im Zuge der Harmonisierung weiter Teile des Verbrauchervertragsrechts durch EG-Richtlinien treten seit Anfang der 90er Jahre immer neue kollisionsrechtliche Rechtsetzungsaufträge sekundärrechtlichen Ursprungs neben das Europäische Schuldvertragsübereinkommen (EVÜ). Ziel dieser Bestimmungen ist die Garantie des Richtlinienstandards in all den Fällen, in denen ein enger Bezug zum Gebiet der Gemeinschaft besteht. Ihre Umsetzung stellt jedoch hohe Anforderungen an den nationalen Gesetzgeber. Schon das Regelungsprogramm der einschlägigen Richtlinienbestimmungen wirft zahlreiche Zweifelsfragen auf. Daneben gilt es, bei der Umsetzung die Vorgaben des primären Gemeinschaftsrechts für das Internationale Schuldvertragsrecht zu beachten. Auch das Verhältnis der Umsetzungskollisionsnorm zum EVÜ muss geklärt werden. Diese Arbeit untersucht, ob Art. 29a EGBGB in diesem komplexen Regelungsumfeld den Anforderungen der Richtlinienvorgaben gerecht wird, und gibt zu Art. 6 Abs. 2 der Richtlinie 93/13/EG über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen einen rechtsvergleichenden Überblick über die verschiedenen Umsetzungsmodelle der EU-Mitgliedstaaten.