Die Nichtausübung betriebsverfassungsrechtlicher Beteiligungsrechte wirft zahlreiche rechtliche und praktische Fragen auf. Diese Arbeit untersucht unter Berücksichtigung der Grundlagen des Betriebsverfassungsrechts die unterschiedlichen Nichtausübungstatbestände wie reine Untätigkeit, Delegation und Verzicht. Dazu erfolgt zunächst eine grundlegende Darstellung der Systematik der Beteiligungsrechte. Nach einer Erörterung der Rechtslage bei reiner Untätigkeit des Betriebsrats erfolgt eine ausführliche Untersuchung der verschiedenen Delegationsmöglichkeiten. Betrachtet werden die möglichen Delegationsadressaten Ausschüsse, einzelne Betriebsratsmitglieder, Arbeitsgruppen sowie Gesamt- und Konzernbetriebsrat. Sodann stellt die Arbeit umfassend die Rechtsfragen im Zusammenhang mit einem Verzicht auf Beteiligungsrechte dar, wobei schwerpunktmäßig der sogenannte indirekte Verzicht durch Abschluss einer Betriebsvereinbarung behandelt wird. Nach einer Darstellung der Rechtsprechungsentwicklung wird der Ansatz der Reduktionskompetenzen entwickelt, der eine praxisgerechte und nachvollziehbare Abgrenzung zwischen zulässigen und unzulässigen Gestaltungen ermöglichen soll und insbesondere auch die Probleme bei Eilfällen berücksichtigt.