Nichteheliche Lebensgemeinschaften haben sich seit der Nachkriegszeit gesellschaftlich immer mehr etabliert. Diese Arbeit untersucht die Erbrechtsmöglichkeiten solcher Lebensgemeinschaften. Den Partnern steht zur Weitergabe von Vermögenswerten auf den Todesfall neben dem gesetzlichen Erbrecht gemäß
1932, 1969 BGB analog der Vertrag zugunsten Dritter, die Schenkung auf den Todesfall, der Erbvertrag und das Einzeltestament zur Verfügung. Die Anwendung der Regelungen des gemeinschaftlichen Testaments steht ihnen hingegen nach dem Wortlaut des Gesetzestextes und der ganz überwiegenden Auffassung in der Rechtsprechung und Literatur nicht offen. Da es zum gemeinschaftlichen Testament jedoch keine vergleichbaren Alternativen gibt und eine Analogie rechtsdogmatisch darstellbar ist, soll nach der hier vertretenen Auffassung auch diese Verfügungsmöglichkeit den Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft analog den
2265 ff BGB eröffnet werden.
1932, 1969 BGB analog der Vertrag zugunsten Dritter, die Schenkung auf den Todesfall, der Erbvertrag und das Einzeltestament zur Verfügung. Die Anwendung der Regelungen des gemeinschaftlichen Testaments steht ihnen hingegen nach dem Wortlaut des Gesetzestextes und der ganz überwiegenden Auffassung in der Rechtsprechung und Literatur nicht offen. Da es zum gemeinschaftlichen Testament jedoch keine vergleichbaren Alternativen gibt und eine Analogie rechtsdogmatisch darstellbar ist, soll nach der hier vertretenen Auffassung auch diese Verfügungsmöglichkeit den Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft analog den
2265 ff BGB eröffnet werden.