Im Jahr 2017 wurde mit dem CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz die gemeinhin als CSR-Richtlinie bezeichnete Richtlinie 2014/95/EU in deutsches Handelsrecht umgesetzt. Große kapitalmarktorientierte Mutterunternehmen sind seitdem dazu verpflichtet, ihren Konzernlagebericht um eine sogenannte nichtfinanzielle Konzernerklärung zu erweitern. In diesem neuen Berichtsinstrument sind zumindest zu fünf nichtfinanziellen Aspekten ¿ u. a. zu Umwelt- und Arbeitnehmerbelangen ¿ umfangreiche Informationen zu veröffentlichen. Konkret sind Angaben zu publizieren, die für das Verständnis des Geschäftsverlaufs, des Geschäftsergebnisses, der Lage des Konzerns sowie der Auswirkungen seiner Tätigkeit auf die nichtfinanziellen Aspekte von Bedeutung sind, z. B. Angaben zu Risiken und nichtfinanziellen Konzepten. Die nichtfinanzielle Konzernerklärung bildet eine Brücke zwischen klassischer Finanz- und Nachhaltigkeitsberichterstattung. Für die Anwender ist mit den neuen Regelungen eine Vielzahl von Herausforderungen bei der Berichterstattung verbunden. So bestehen in Theorie und Praxis zahlreiche Auslegungs- und Anwendungsfragen, obgleich die erste Berichtsperiode bereits abgeschlossen ist. Vor diesem Hintergrund macht es sich der Verfasser zur Aufgabe, die geltenden Vorschriften zur Berichterstattung in der nichtfinanziellen Konzernerklärung zu analysieren und hinsichtlich bestehender Auslegungsfragen zu konkretisieren. Zu diesem Zweck entwickelt er zunächst ein Zweck-Grundsatz-System, dessen Anforderungen den konzeptionellen Bezugspunkt für die zweckkonforme Auslegung der Normen bilden. Abschließend formuliert der Verfasser Vorschläge für partielle zweckkonforme Anpassungen des Gesetzestextes im Regulierungsrahmen der CSR-Richtlinie.
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