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Viele Arbeitgeber nutzen befristete Arbeitsverhältnisse, um nach Fristablauf flexibel über ihre Fortsetzung oder Beendigung zu entscheiden. Die Zulässigkeit von Befristungsabreden ist bereits erforscht. Es ist aber noch nicht geklärt, wie frei Arbeitgeber über die Fortsetzung wirksam befristeter Arbeitsverhältnisse entscheiden dürfen. Die Autorin schließt diese Forschungslücke.
Die Vertragsfortsetzung ist ein Vertragsschluss, der in einem vertraglich vorgeprägten Raum - dem befristeten Arbeitsverhältnis - vorgenommen oder unterlassen wird. Dieser Besonderheit trägt die Untersuchung
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Produktbeschreibung
Viele Arbeitgeber nutzen befristete Arbeitsverhältnisse, um nach Fristablauf flexibel über ihre Fortsetzung oder Beendigung zu entscheiden. Die Zulässigkeit von Befristungsabreden ist bereits erforscht. Es ist aber noch nicht geklärt, wie frei Arbeitgeber über die Fortsetzung wirksam befristeter Arbeitsverhältnisse entscheiden dürfen. Die Autorin schließt diese Forschungslücke.

Die Vertragsfortsetzung ist ein Vertragsschluss, der in einem vertraglich vorgeprägten Raum - dem befristeten Arbeitsverhältnis - vorgenommen oder unterlassen wird. Dieser Besonderheit trägt die Untersuchung Rechnung. Eine Prüfung des Vertrauensschutzes im BGB und des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes zeigt, in welchen Fällen sich Arbeitgeber durch eigenes Verhalten an eine Vertragsfortsetzung binden. Auch Diskriminierungs- und Maßregelungsverbote begrenzen die Vertragsfreiheit bei Fristablauf. Die Rechtsfolgen von Verstößen werden differenziert beurteilt: Neben Schadensersatz in Geld können Arbeitnehmer in bestimmten Fällen auch die Vertragsfortsetzung beanspruchen.

Die Arbeit wurde ausgezeichnet mit dem Dissertationspreis 2022 des Hamburger Vereins für Arbeitsrecht und mit dem KLIEMT.Arbeitsrecht-Dissertationspreis 2022.
Hinweis: Dieser Artikel kann nur an eine deutsche Lieferadresse ausgeliefert werden.
Autorenporträt
Paulina Holle studierte Rechtswissenschaften an der Bucerius Law School in Hamburg und an der University of Cambridge. Im Anschluss an das Erste Staatsexamen arbeitete sie am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht und Zivilprozessrecht von Prof. Dr. Matthias Jacobs an der Bucerius Law School. Sie wurde im April 2022 promoviert. Ihr Referendariat absolvierte Paulina Holle am Kammergericht Berlin mit Stationen u.a. beim Bundeskanzleramt (Referat für Arbeitsmarktpolitik) und einer auf das Arbeitsrecht spezialisierten Kanzlei.
Rezensionen
»Holle hat eine klar strukturierte und auf hohem Niveau argumentierende Untersuchung vorgelegt. Ihre Stellungnahmen zu Streitfragen sind ausführlich begründet. Das 591 Druckseiten umfassende Werk stellt eine wirkliche Bereicherung des Schrifttums zum Befristungs- und Antidiskriminierungsrecht dar. Das Buch ist gut lesbar und bietet einen fachlich anspruchsvollen Beitrag zur weiteren Rechtsentwicklung.« Dr. Rudi Müller-Glöge, in: Vierteljahresschrift für Sozial- und Arbeitsrecht, 3/2023