Die Generalklausel § 879 Abs 1 ABGB bestimmt, dass Verträge, die gegen einGesetz oder die guten Sitten verstoßen, nichtig und dementsprechend rückabzuwickelnsind. Die Klausel ist auf alle privaten Rechtsgeschäfte anwendbar.Es stellt sich daher die Frage nach den Konsequenzen einer Anwendungauf Arbeitsverträge. Immerhin sprechen die im Arbeitsrecht häufig vorkommendenSchutzgesetze auf den ersten Blick gegen eine rückwirkende Nichtigkeit.Da aber gesetz- und sittenwidrige Arbeitsverträge per se vom Gesetzgeberals nicht schützenswert angesehen werden und eine Sonderregelungfür das Arbeitsrecht fehlt, ist eine Rückabwicklung zu bejahen.Inkl. E-Book!
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