Die Untersuchung bezieht Rechtsphilosophie konkret auf Rechtsdogmatik und stellt so eine tiefgehende Verflechtung zwischen zwei Disziplinen her, deren Verhältnis viel zu oft von beziehungsloser Koexistenz geprägt ist. Im Zentrum steht die Frage, ob Christoph Menkes rechtsphilosophische Kernthese zur Form subjektiver Rechte anhand rechtsdogmatischer Figuren belegt werden kann.
Nach einer Rekonstruktion von Menkes Kritik der Rechte, die als Grundlage für den interdisziplinären Transfer dient, erfolgt eine Analyse aus rechtswissenschaftlicher Perspektive. Zunächst steht hier die Rechtsordnung als Gesamtzusammenhang im Fokus. Zur Überprüfung von Menkes These werden exemplarisch aus dem Privatrecht Begrenzungen rechtsgeschäftlicher Autonomie und aus dem Öffentlichen Recht die Grundrechte herangezogen. Sodann greift die Analyse Menkes originär gewählte Perspektive auf und unternimmt den Versuch einer isolierten Formbetrachtung subjektiver Rechte. Die Rückschlüsse, die aus der rechtsdogmatischen Betrachtung gezogen werden, zeichnen ein anderes Bild des von Menke herausgestellten Selbstreflexionsprozesses, der die subjektiven Rechte strukturell prägt.
Nach einer Rekonstruktion von Menkes Kritik der Rechte, die als Grundlage für den interdisziplinären Transfer dient, erfolgt eine Analyse aus rechtswissenschaftlicher Perspektive. Zunächst steht hier die Rechtsordnung als Gesamtzusammenhang im Fokus. Zur Überprüfung von Menkes These werden exemplarisch aus dem Privatrecht Begrenzungen rechtsgeschäftlicher Autonomie und aus dem Öffentlichen Recht die Grundrechte herangezogen. Sodann greift die Analyse Menkes originär gewählte Perspektive auf und unternimmt den Versuch einer isolierten Formbetrachtung subjektiver Rechte. Die Rückschlüsse, die aus der rechtsdogmatischen Betrachtung gezogen werden, zeichnen ein anderes Bild des von Menke herausgestellten Selbstreflexionsprozesses, der die subjektiven Rechte strukturell prägt.