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In dieser Arbeit wurde der Frage nachgegangen, ob und, wenn ja, warum die notwendige Mitwirkung im Rahmen der von Zuständigkeitsgesichtspunkten geprägten allgemeinen Beteiligungslehre straflos sein kann. Die Zurechnungsformel der Beteiligung lautet: Verbindet der Einzelne aufgrund seiner Selbstbestimmung seinen Organisationskreis mit den Organisationskreisen anderer, so übernimmt er akzessorisch die Verantwortung für die Konsequenzen der Verbindung. Der Sterbewillige ist trotz seiner Mitwirkung an der Tötung auf Verlangen (§ 216) straflos, nicht weil ein eigenständiger Rechtsgutsangriff…mehr

Produktbeschreibung
In dieser Arbeit wurde der Frage nachgegangen, ob und, wenn ja, warum die notwendige Mitwirkung im Rahmen der von Zuständigkeitsgesichtspunkten geprägten allgemeinen Beteiligungslehre straflos sein kann. Die Zurechnungsformel der Beteiligung lautet: Verbindet der Einzelne aufgrund seiner Selbstbestimmung seinen Organisationskreis mit den Organisationskreisen anderer, so übernimmt er akzessorisch die Verantwortung für die Konsequenzen der Verbindung. Der Sterbewillige ist trotz seiner Mitwirkung an der Tötung auf Verlangen (§ 216) straflos, nicht weil ein eigenständiger Rechtsgutsangriff erforderlich ist, sondern weil niemand zum Weiterleben verpflichtet ist, was nicht durch die Akzessorietät der Teilnahme modifiziert wird. Der wesentlich auf kriminalpolitische Erwägungen zurückführende Grundsatz der straflosen Mindestmitwirkung ist nicht in der Lage, den begünstigten Gläubiger (§ 283c) und den Käufer des pornographischen Werkes (§ 184 Nr. 3) als straflos zu erklären.
Hinweis: Dieser Artikel kann nur an eine deutsche Lieferadresse ausgeliefert werden.
Autorenporträt
Xueshuang Zhao hat an der Universität Tsinghua in Beijing, China den LL.B. (2013) und den LL.M. (2015) absolviert. Im Jahr 2014 hat sie das juristische Staatsexamen Chinas bestanden. An der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg erwarb sie 2018 den Titel Legum Magister. Von 2018 bis 2021 hat sie in Freiburg unter der Betreuung von Prof. Dr. Dr. hc mult. Michael Pawlik, LL.M. (Cantab.) promoviert. Seit 2021 arbeitet sie als Assistant Professorin an der Chinesischen Universität für Politikwissenschaft und Recht (CUPL).