Das Stromversorgungssystem befindet sich mitten in der Transformationsphase ¿ weg von einer auf konventionellen Kraftwerken beruhenden zentralen Erzeugung hin zu einer dezentralen und erneuerbaren. Allerdings führt eben jene Phase, auch bekannt als Energiewende, in Verbindung mit der sukzessiven Abschaltung sämtlicher Kernkraftwerke bis zum Jahr 2022 sowie der rentabilitätsbedingten Stilllegung von Gaskraftwerken zu einer Gefährdung der langfristigen Versorgungssicherheit. Dies resultiert aus der Tatsache, dass eine vollumfängliche Kompensation der abgeschalteten Kapazitäten durch die erneuerbaren Energien aufgrund deren Dargebotsabhängigkeit nicht möglich ist. Durch die schwankende Einspeiseleistung können sie nur in geringem Umfang zur Bereitstellung von notwendigen gesicherten Kapazitäten und folglich zur Versorgungssicherheit beitragen. Aus diesem Grund hat das Bundeskabinett am 04. November 2015 die Einführung einer Kapazitäts- und Braunkohlereserve zur Vorhaltung von gesicherter Leistung verabschiedet. Doch ist die Integration einer Kapazitätsreserve überhaupt notwendig? Wie verhält sich das deutsche Gesetzgebungsverfahren zu den anstehenden Legislativvorschlägen auf europäischer Ebene? Handelt es sich bei der Kapazitäts- und Braunkohlereserve um eine unzulässige staatliche Beihilfe? Und welche anderen Stellschrauben können die Entwicklung des Strommarktdesigns vorantreiben? Diese und weitere Fragen werden in der Dissertation behandelt.
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